Wieder wird alles geschlossen.

Die Bundesregierung friert erneut das öffentliche Leben ein.
Die Maßnahmen gelten zum Teil ab sofort.
Damit wird es auch für uns immer schwieriger die im neuen Waffengesetz geforderten Trainingseinheiten beizubringen. Dabei ist bei uns stets auf Abstände und Hygiene geachtet worden und es ist kein einziger Corona Fall bei uns „entstanden“. Damit ist ebenfalls die Mitgliederversammlung hinfällig. Laut Vereinsrecht muß die allerdings stattfinden. Wir werden Euch informieren, wie wir das bewerkstelligen können.
Wünschenswert wäre natürlich diese Anforderungen anzupassen.
Am kommenden Samstag ist also erstmal der letzte Trainingstag. Wie den gesamten Sommer hindurch: Bitte Regeln einhalten.

Hier die Maßnahmen in den für uns wichtigen Ausschnitten.

  1. Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis EndeNovember befristet. 
  2. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenenHausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. 
  3. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen. 
  4. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.