Änderung Waffengesetz Oktober 2024

Änderungen im Waffengesetz in der Fassung vom 31. Oktober 2024.

Auch im vergangenen Jahr blieb das deutsche Waffengesetz nicht von Änderungen verschont.

Die Ampelregierung hat nach mehreren terroristischen Messerattentaten neue Verbote erlassen und Befugnisse von Sicherheitsbehörden erweitert.

Trotz einstimmiger Kritik von Experten und überwiegendem Widerspruch der Verbände setzte Bundesinnenministerin Faeser ihr Vorhaben entgegen allen Widerständen um.

Das Ergebnis sind kaum noch verständliche zusätzliche Messerverbote in neu definierten Zonen,sowie weiter gestiegene Überlastung der für den Vollzug der Maßnahmen zuständigen Polizeien und Sicherheitsbehörden. Der Sicherheitsgewinn der Maßnahmen bleibt fraglich.

Was hat sich für Waffenbesitzer konkret geändert?

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung für waffenrechtliche Bedürfnisse wurde erweitert.

Nun müssen die Waffenbehörden regelmäßig auch Auskünfte zu Aktenbeständen bei der Bundespolizei und dem Zoll anfordern. Durch neu geschaffene digitale Vernetzungen der Behörden hat sich das auf die Bearbeitungszeiten der Anträge nicht negativ ausgewirkt.

Die Waffenbehörden sollen zukünftig eigene Recherchen im Internet über Antragsteller durchführen und bei Erkenntnissen, welche Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit begründen, sind die Bearbeiter nun verpflichtet, sofort waffenrechtliche Erlaubnisse vorläufig sicherzustellen. Weiterhin dürfen die Bearbeiter in solchen Verdachtsfällen unangekündigt Hausdurchsuchungen bei diesem Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis durchführen mit dem Ziel sämtliche Waffen, Munition und Erlaubnisse zur Klärung des Sachverhaltes für die Dauer bis zu 6 Monaten vorläufig sicherzustellen.

Neben dem Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes ist nun auch das Führen 

von Messern generell, also unabhängig von der Klingenlänge, im Fernverkehr von Bus und 

Bahn, auf öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten, im Kino oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen verboten.

Für dieses Messerverbot, sowie für Messerverbotszonen, die die Landesregierungen 

erlassen können, wurde ein einheitlicher Ausnahmekatalog geschaffen. Ausnahmen für das Führen von Messern bestehen aktuell für:

            1.    Anlieferverkehr,

            2.    Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten und von den Gewerbetreibenden                   

                   Beauftragte, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen,

            3.    Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern, 

                   d.h.wenn mehr als drei Handgriffe bis zum Zugriff erforderlich sind.

            4.    Personen, die ein Messer in oder auf bestimmten Gebäuden oder Flächen mit       

                   öffentlichem Verkehr sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen              

                   Personenverkehrs, in oder auf denen Menschenansammlungen auftreten können und die einem Hausrecht unterliegen mit Zustimmung des Hausrechtsbereichsinhaber führen, wenn das Führen dem Zweck des Aufenthaltes in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht,

            5.    das gewerbliche Ausstellen von Messern auf Messen, Märkten und Ausstellungen,

            6.    Rettungskräfte und Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz im Zusammenhang mit der Tätigkeit,

            7.    Mitwirkende an Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen, Theateraufführungen oder 

                   historischen Darstellungen, wenn zu diesem Zweck Messer geführt werden,

            8.    Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen. 

            9.    Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden,

          10.    Personen, die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck  Führen.   

           Allerdings muss das Führen des Messers im Zusammenhang mit dem den 

           Ausnahmetatbestand begründenden Tatbestand stehen. 

           Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Weg zwischen Wohnung Sportausübung, bei 

           der ein Messer verwendet werden soll, über das Volksfest- oder Marktgelände führt.

           Der Kleine Waffenschein wird nun explizit ausgenommen, d.h. also, dass 

           Schreckschusswaffen und Verteidigungssprays (CS Gas, kein Tierabwehrspray!) nicht         

           mehr innerhalb von Waffenverbotszonen geführt werden dürfen. Ausgenommen sind 

           ebenso Personen, die eine Waffe nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen 

           befördern also wir Sportschützen. Bei Zustimmung des Hausrechtsinhabers oder für 

           Rettungskräfte und Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz im Zusammenhang mit der Tätigkeit. 

           Springmesser sind mit Ausnahmen jetzt grundsätzlich verboten, also auch solche die 

           seitlich herausspringen. Diese Ausnahmen bestehen, „soweit ein berechtigtes Interesse 

           besteht, dass eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im 

           Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt“. Darunter fallen z.B. Jäger, Angler und Bergsteiger. 

           Die Polizeien und Sicherheitsdienstleister von Firmen sind ermächtigt jederzeit anlasslos Kontrollen durchzuführen und Waffen bzw. Messer vorläufig sicherzustellen. Bei Zuwiderhandlungen werden Bußgelder bis zu 10 000 € verhängt und die vorläufig 

           Sichergestellten Gegenstände werden nach erfolgreichem Strafverfahren eingezogen.

Quelle:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/faq-artikel-waffenrecht.html

von Jens B.

1. Arbeitseinsatz 2025

Vorbei ist der Winterschlaf !! ☀️
Das 1031 Hektopascal (hPa) Hochdruckgebiet vertreibt pünktlich zum Arbeitseinsatz den Winter und läutet damit das Frühjahr ein. Hoffentlich.
30 fleißige Hände schaffen an solchen Tagen ordentlich was weg, so können 25 Meter Zaun fertiggestellt werden, die elektrische Anlage überarbeitet und unsere Parklandschaft aufgeräumt werden.
Gut gemacht 👍🏻

Erste Vereinsmeisterschaft 2025

Gestern hatten wir unseren 1. Vereinswettkampf.
Es waren 18 Schützen und Schützinnen angetreten.
Bei guter Laune und Wetter hat es richtig Spaß gemacht. Zur Stärkung hat Steffen zwei Pizzen mit gebracht. Lecker.
Die Sieger waren, erster Platz: Peter, zweiter Platz: Tino, dritter Platz: Uwe.
Weitere Ergebnisse waren eine goldene Schützenschnur für Uwe und einige Eicheln. Insgesamt ein sehr erfolgreicher und schöner Wettkampftag.
Wir freuen uns schon auf den nächsten.

von Schally

21. Potsdamer Gänseschießen

Das Ergebnis heute mal zuerst :
Rainer Gänseklein. Robert Dritter. Peter Zweiter. Schalli Erster.

Machen wir es kurz. Die Wetterlage:
Das abgezogene Tief hinterläßt Dunst und Kälte, -1°C und schön Erkältungs – feucht mit Schneetreiben.
Aber unsere Schützen kann sowas nicht erschrecken, niemals. Tapfer !!

Eigentlich war das Gänseschießen dieses Jahr gar nicht eingeplant, war unser Veranstaltungskalender doch über voll. Aber es stellte sich dann im Frühherbst heraus…..ohne Gänseschießen geht es auch nicht.
Toll, das es heute geklappt hat und es war damit der letzte Wettkampf 2024.
Im kommenden Jahr geht es dann mit vielen tollen Veranstaltungen und Tounieren bei uns weiter.

Alle aktuellen Veranstaltungen werden „realtime“ in unserem Buchungssystem „Klubraum“ bekannt gegeben. Tretet bei. Link gibt es bei Jochen.

Der Veranstaltungsplan 2025

Allen einen schönen dritten Advent!

Weihnachtsturnier 2024 Bogen

Das Weihnachtsturnier ist Geschichte und war ein voller Erfolg. Bei eisigen Temperaturen wurde gegen 9 Uhr der Parcours aufgebaut. Uwe begrüßte gegen 10 Uhr die Teilnehmer und eröffnete das Turnier. Nach dem Einschießen machte sich die Truppe auf den 3D Parcours. Die Ziele standen in unterschiedlich schwierigen Distanzen. Eine schöne Herausforderung für die Schützinnen und Schützen. Bei den Frauen konnte sich Christiane vor Edith platzieren. Die Männerrunde macht es spannend an der Spitze. Am Ende entschied der Sonderschuß. Florian holte sich mit 10 Ringen Vorsprung den 1. Platz vor Christian und Uwe. Beim anschließenden gemütlichen Beisammensein und einem leckeren Essen wurde der Turniertag beendet.

von Christian

Vorstandswahlen u. Jahreshauptversammlung 2024

Der neue und der alte Vorsitzende, Steffen (links) Mario (rechts)

Die letzte Wahl in Präsenz liegt, bedingt durch Corona, bereits 6 Jahre zurück. Daher war es heute natürlich ein besonderer Termin für uns alle. Doch dazu später.
Nach der Eröffnung durch den ersten Vorsitzenden und der Feststellung der Beschlussfähigkeit, ergriff zunächst unser Gast Detlef B. vom Brandenburgischen Schützenbund das Wort.
Anlass seines Besuches war die Auszeichnung einiger Schützen für „langjährige Verdienste um die Stärkung und Förderung des BSB“ wie den Urkunden zu entnehmen ist.
Eine besondere Ehre für uns.

Jochen Uwe Henrico Thomas Peter

Nach den Rechenschaftsberichten, der Aussprache darüber und der Entlastung des Vorstandes, stand die Wahl des neuen Führungsteams auf der Tagesordnung.
Um es kurz zu machen, hier das Ergebnis :
Erster Vorsitzender wird Mario S.
Stellvertreter bleibt Uwe H.
Schatzmeister wird Andreas B. und folgt Lothar nach, der auf der Sitzung nach langer Dienstzeit Ehrenmitglied wurde.

Da wir einen erweiterten Vorstand haben wird Hilger M. Schriftführer, Jürgen W. bleibt Oberschützenmeister und im Führungsteam wurden Thomas J. sowie Peter S. bestätigt.
Die Bogengruppe übernimmt Christian S.
Im Ehrenrat wurden Gerhard R., Peter-Claus K.,Rainer H. bestätigt. Hinzu kommen Lothar S. und Steffen G.

Im Verlauf des Nachmittags stand unsere überarbeitete Beitrags- und Finanzordnung im Absatz 9 zur Abstimmung und wurde angenommen. Damit ist das neue Team handlungsfähig.

Wir danken den scheidenden Vorständlern ( Steffen Jochen Henrico und Mike ) für die geleistete Arbeit in den vergangenen sechs Jahren.

Wie jedes Jahr wurden noch weitere Ehrungen ausgegeben und viel beklatscht. Gratulation an alle !!!

Das Schlusswort hatte natürlich unser neuer „Chef“ Mario, der dann auch den gemütlichen Teil der Veranstaltung einläutete. 🤠

Gesetzeskonformer Versand von Waffen und Munition

Bezug nehmend auf einen Fall (VGH München, Beschluss v. 02.05.2023 – 24 CS 23.318 und VG Ansbach, Beschluss v. 27.01.2023 – AN 16 S 23.36),
bei dem auf dem Versandweg ein wesentliches Waffenteil aus einem Paket verloren ging und die Sendung nicht persönlich an den Empfänger mit EWB ausgehändigt worden ist, möchte ich hier auf aktuelle Rechtsprechung verweisen.
Ein langjähriges Vorstandsmitglied eines Schützenvereins, in seiner Funktion zuständig für Ausgabe von Vereinswaffen und Munition versendete per normalem DHL Paket eine zerlegte Waffe an einen Waffenhändler. Die Waffenteile waren zwischen Knüllpapier in einem Karton verpackt.
Die im Geschäft des Waffenhändlers tätige Mutter des Inhabers, quittierte die Annahme des beschädigten Paketes, ohne im Besitz einer EWB zu sein.
Dem Absender des Paketes ist per Gerichtsbeschluss die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen worden, sämtliche waffenrechtliche Erlaubnisse sind ihm in Folge entzogen worden, seine Waffen und Munition musste er an berechtigte überlassen.

Was können wir daraus lernen? 
1.    Waffen und Munition immer per Ident-Verfahren versenden, das Versandunternehmen darf die Sendung nur an den Berechtigten persönlich aushändigen
2.    Macht Euch Gedanken um sorgfältige Verpackung, damit der Inhalt der Sendung nicht verloren geht, auch wenn der Karton beschädigt wird
Auch beim Waffen- und Munitionsversand treten regelmäßig Sendungsverluste und Beschädigungen des Inhalts auf. Geiz kann hier teuer werden.
Die werksmäßigen Umverpackungen manch neuer Langwaffen in Form eines Karton mit Schaumstoffeinlage sind keine sichere Versandlösung.
Ein mit Zahlenkombination verschlossener Waffenkoffer wäre eine Alternative.
3.    Eine Sendung, adressiert an Waffenhandel XY lässt Rückschlüsse auf den Inhalt der Sendung zu, das sollte vermieden werden.

Jens B.