Das Schießen hat für Jugendliche seither eine große Faszination. Dabei definiert der Gesetzgeber das Schießen an sich zunächst als :
„ein Geschoss durch einen Lauf treiben“
Damit ist das „Schießen“ mit Pfeil und Bogen kein „Schießen“ im Sinne des Gesetzes und unterliegt keiner gesetzlichen Altersregelung.
Bei Interesse :
E-Mail: kontakt@ravensburg1465.de
Das Waffengesetz definiert für das Schießen mit Pistole oder Gewehr dagegen genaue Altersgrenzen auf Schießständen, auf die ich in Kurzform eingehen möchte.
( Außerhalb eines Schießstandes ist das Schießen selbstverständlich nicht erlaubt )
Los geht es mit dem 12. Lebensjahr.
Ab 12 darf der Jugendliche mit einem Luftgewehr / Pistole mit einer Mündungsenergie bis 7,5 Joule auf dem Stand schießen. Bei bestimmten Ereignissen wird unser Jugendschießleiter anwesend sein um eine optimale Betreuung sicherzustellen.
Ab 14 Jahren und unter gleichen Bedingungen darf bereits mit einem Kleinkaliber Gewehr geschossen werden.
Natürlich muß für eine qualifizierte Aufsicht gesorgt und mindestens ein Elternteil anwesend sein. Im Gesetz heißt es hierzu. Es ist für eine „besondere Obhut“ durch eine „für die Kinder- und Jugendarbeit besonders qualifizierte Aufsichtsperson“.
Leitfaden für Jungschützen.
1. Zunächst nehmen Sie bitte Kontakt mit und auf : kontakt@ravensburg1465.de
2. Wir vereinbaren einen geeigneten Termin.
3. Wir benötigen Ihre Personaldokumente vor dem Schießtermin
4. Bitte drucken Sie die Einwilligung unten aus und bringen den ausgefüllten Bogen zum Training mit.
Hier noch einmal die Fakten in einer kleinen Schützentabelle:
§ 27 III WaffG ab 18.Jahre § 2 I WaffG
12 – 14 Jahre | 14 – 16 Jahre | 16 – 18 Jahre | |
Luftdruckwaffen | Luftdruckwaffen + Kleinkaliber (.22 l.r.) bis 200Joule | Luftdruckwaffen + Kleinkaliber (.22 l.r.) bis 200Joule | |
Schriftliche Genehmigung oder Sorgeberechtigter ist beim Schießen anwesend | Schriftliche Genehmigung oder Sorgeberechtigter ist beim Schießen anwesend | Schriftliche Genehmigung oder Sorgeberechtigter ist beim Schießen anwesend | |
Jugendschießleiter +Standaufsicht Oder: Standaufsicht +Elternteil | Standaufsicht zusätzlich Jugendschießleiter wenn KK geschossen wird | Standaufsicht |