Jugendtraining

Jugendtraining

Das Schießen hat für Jugendliche seither eine große Faszination. Dabei definiert der Gesetzgeber das Schießen an sich zunächst als :
„ein Geschoss durch einen Lauf treiben“

Damit ist das „Schießen“ mit Pfeil und Bogen kein „Schießen“ im Sinne des Gesetzes und unterliegt keiner gesetzlichen Altersregelung.
Bei Interesse :
E-Mail: kontakt@ravensburg1465.de

Das Waffengesetz definiert für das Schießen mit Pistole oder Gewehr dagegen genaue Altersgrenzen auf Schießständen, auf die ich in Kurzform eingehen möchte.
( Außerhalb eines Schießstandes ist das Schießen selbstverständlich nicht erlaubt )

Los geht es mit dem 12. Lebensjahr. 
Ab 12 darf der Jugendliche mit einem Luftgewehr / Pistole mit einer Mündungsenergie bis 7,5 Joule auf dem Stand schießen. Bei bestimmten Ereignissen wird unser Jugendschießleiter anwesend sein um eine optimale Betreuung sicherzustellen. 

Ab 14 Jahren und unter gleichen Bedingungen darf bereits mit einem Kleinkaliber Gewehr geschossen werden.

Natürlich muß für eine qualifizierte Aufsicht gesorgt und mindestens ein Elternteil anwesend sein. Im Gesetz heißt es hierzu. Es ist für eine „besondere Obhut“ durch eine „für die Kinder- und Jugendarbeit besonders qualifizierte Aufsichtsperson“.

Leitfaden für Jungschützen.
1.    Zunächst nehmen Sie bitte Kontakt mit und auf : kontakt@ravensburg1465.de
2.   Wir vereinbaren einen geeigneten Termin.
3.   Wir benötigen Ihre Personaldokumente vor dem Schießtermin 
4.   Bitte drucken Sie die Einwilligung unten aus und bringen den ausgefüllten Bogen    zum Training mit.

 

Hier noch einmal die Fakten in einer kleinen Schützentabelle: 
§ 27 III  WaffG ab 18.Jahre § 2 I WaffG 

12 – 14 Jahre14 – 16 Jahre16 – 18 Jahre 
LuftdruckwaffenLuftdruckwaffen 
+ Kleinkaliber 
(.22 l.r.) bis 200Joule  
Luftdruckwaffen
+ Kleinkaliber
(.22 l.r.) bis 200Joule  
 
Schriftliche
Genehmigung oder
Sorgeberechtigter
ist  beim Schießen 
anwesend  
Schriftliche
Genehmigung oder
Sorgeberechtigter
ist beim Schießen 
anwesend  
Schriftliche
Genehmigung oder
Sorgeberechtigter
ist  beim Schießen
anwesend  
 
Jugendschießleiter
+Standaufsicht
Oder:
Standaufsicht
+Elternteil
Standaufsicht
zusätzlich
Jugendschießleiter
wenn KK
geschossen
wird
Standaufsicht 

Das Regelwerk als Tabelle