
Schützengilde Ravensburg1465 Potsdam
Vereinsgelände: Michendorfer Chaussee 8 .. 14473 Potsdam .. GPS : 52°22'40,8''N 13°03'34,2''E
Das Konzept geht auf. Unter blauem Himmel und bei bester Laune trafen wir uns heute zum ersten Arbeitseinsatz im neuen Jahr. Hierbei hatten nicht nur die Schützen Schwerstarbeit vor sich, sondern auch die Bogenschützen übten sich im Treppenbau.
Eine Vielzahl von Holzbohlen, Stahlträgern und Betonsäcken und natürlich Bratwürste mit köstlichen Beilagen mußten verbaut werden. Ab diesem Jahr wurden die Mitstreiter bereits im Vorfeld eingeteilt und koordiniert, sodaß keine Leerzeiten oder falsche Kapazitäten für die einzelnen Baustellen auftreten sollten. Und ? Es klappte!
25 Mann ( und natürlich Frau ! ) rackerten ab 09:00 – Toll !
Früher nannte man es Subbotnik, heute Arbeitseinsatz, doch Dank unsere lieben Damen ist unser Clubheim sowie die aus dem Winterschlaf erwachenden Beete und Anlage wieder fit für die neue Schützensaison und in besten Händen.
Dank an alle, die die Vorarbeit geleistet haben und Dank an alle, die das große Aufräumen in unserer Gilde zu einem Erfolg gemacht haben.
Euer Vorstand
Sportschützen können in Deutschland bei derzuständigen Waffenbehörde eine Waffenbesitzkarte beantragen. Ähnliche Genehmigungen gibt es auch für Sammler, Jäger und Erben von Waffen.
Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen für den Antragerfüllt sein, die im Waffengesetz (§4 WaffG) geregelt sind:
Der Umgang mit Waffen scheint zunächst einfach zu sein, dennoch ist eine gezielte Ausbildung notwendig um das Schießen, den Umgang, den Transport und vieles mehr zu verstehen und schließlich umsetzen zu können.Beginnen wir mit dem Alter und der Eignung. Hier ist durch das einjährige, regelmäßige Training in einer Schützengilde gewährleistet, dass der Schütze verantwortungsvoll mit einer eigenen Waffe umgehen kann und wird.
( Eintrittsbedingung ist das polizeiliche Führungszeugnis. )
Am Ende dieser Ausbildung wird die Gilde den so genannten Bedürfnisantrag an den Schützenverband befürworten, mit dem der zukünftige WBK Besitzer in der Lage sein wird eine eigene Waffe zu erwerben. Das Bedürfnis sagt aus, dass der Schütze eine eigene Waffe zum trainieren braucht.
Für Großkaliber ist ein Mindestalter von 21 Jahren nötig und die Eignung muss zusätzlich mit einem psychologischen Gutachten nachgewiesen werden.
(Entfällt ab 25. Lebensjahr )
Ausbildung
Jugendtraining