Sportschützen können in Deutschland bei derzuständigen Waffenbehörde eine Waffenbesitzkarte beantragen. Ähnliche Genehmigungen gibt es auch für Sammler, Jäger und Erben von Waffen.
Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen für den Antragerfüllt sein, die im Waffengesetz (§4 WaffG) geregelt sind:
- Mindestalter 18. Lebensjahr,
- Zuverlässigkeit + persönliche Eignung (Führungszeugnis),
- die erforderliche Sachkunde ist nachzuweisen
- ein Bedürfnis muss nachgewiesen werden
- Zugehörigkeit zu einem Schützenverein > 12 Monate
Der Umgang mit Waffen scheint zunächst einfach zu sein, dennoch ist eine gezielte Ausbildung notwendig um das Schießen, den Umgang, den Transport und vieles mehr zu verstehen und schließlich umsetzen zu können.Beginnen wir mit dem Alter und der Eignung. Hier ist durch das einjährige, regelmäßige Training in einer Schützengilde gewährleistet, dass der Schütze verantwortungsvoll mit einer eigenen Waffe umgehen kann und wird.
( Eintrittsbedingung ist das polizeiliche Führungszeugnis. )
Am Ende dieser Ausbildung wird die Gilde den so genannten Bedürfnisantrag an den Schützenverband befürworten, mit dem der zukünftige WBK Besitzer in der Lage sein wird eine eigene Waffe zu erwerben. Das Bedürfnis sagt aus, dass der Schütze eine eigene Waffe zum trainieren braucht.
Für Großkaliber ist ein Mindestalter von 21 Jahren nötig und die Eignung muss zusätzlich mit einem psychologischen Gutachten nachgewiesen werden.
(Entfällt ab 25. Lebensjahr )
Ausbildung
Jugendtraining