Aktuelle Entwicklungen zum Entwurf zur 3. Änderung des Waffengesetzes
Bereits im Dezember 2018 plante die Regierung eine Änderung des Waffengesetzes in Deutschland, allerdings wurde der Entwurf aus Zeitgründen um 12 Monate „vertagt“.
Der Bundestag muss derzeit über den BMI Entwurf abstimmen. Deshalb kann es noch zu Änderungen kommen.
Die wichtigsten Eckpunkte für uns Sportschützen sind dabei, dass es keine Anmeldepflicht für Nachbauten historischer Waffen, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 konstruiert wurden, geben soll. Das wird z.B. unsere Vorderlader Schützen betreffen.
Leider wird die Regelung der Bedürfnisüberprüfung verändert, d.h. die Behörde muss nun zwingend in regelmäßigen Abständen die schießsportlichen Aktivitäten überprüfen, was z.B. durch Bescheinigung der Verbände nachgewiesen werden kann.
Nach dem zehnten Jahr nach Eintrag der ersten Waffe in die WBK soll dann der Nachweis der Mitgliedschaft im Verein ausreichen.
Thema Magazinverbote: Kleinkaliberwaffen und Repetierer mit fest eingebautem Magazin sollen nicht betroffen sein. Bei Zentralfeuerlangwaffen sind Magazine mit maximal 10, bei
Zentralfeuerkurzwaffen Magazine mit maximal 20 Patronen zulässig. Größere Magazine werden zu verbotenen Gegenständen, wenn man keine Ausnahmegenehmigung vorweisen kann.