Peter und Steffen nahmen heute als Delegierte anlässlich der Jahrestagung des Brandenburger Schützenbundes teil. Neben aktuellen Autausch zu übergeordneten Themen wie Waffenrecht oder Sportveranstaltungen nahm die Wahl des Präsidiums einen Großteil der Zeit ein. Wichtig gerade in diesen Zeiten ist es als Schützenverein eingebunden zu sein in die übergeordnete Struktur des DSB. Darum waren wir mit zwei Vorstands Mitgliedern aktiv mit dabei.
Am 20.09.2019 überarbeitete der Bundesrat den Entwurf zur Gesetzesänderung. Alle Anträge der Ausschüsse wurden, wie zu erwarten war, in den Entwurf formuliert.
Die von den Verbänden im BMI vorgebrachten Vorschläge, zur Korrektur von Fehlern in der EU Feuerwaffen-Richtlinie, blieben unberücksichtigt.
Demzufolge bleiben Salutwaffen in privater Hand verboten. Verschlüsse, Wechselschäfte und-sets für Langwaffen werden zu wesentliche Waffenteilen und dürfen nur mit entsprechender Berechtigung erworben werden.
Zusätzlich zur Registrierungspflicht für Dekowaffen, auch Altbestände, forderte der Bundesrat die Registrierung von Armbrüsten. Die Registrierung soll analog wie kleine Waffenscheine und WBK`s bei den Waffenbehörden erfolgen und auch im Nationalen Waffenregister eingetragen werden.
Die Waffenbehörden haben also noch viel Arbeit vor sich. Anzeigebescheinigungen für alle Dekowaffen, Armbrüste und große Magazine ausstellen und dann alles zusätzlich im NWR eintragen. Außerdem wird das NWR so ausgebaut, dass Hersteller, Händler, Büchsenmacher und Behörden in Echtzeit alle Bestände zu aktualisieren haben.
Über die Forderungen der EU Feuerwaffen-Richtlinie hinausgehend, wird über alle Inhaber einer WBK, eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz eingeholt, spätere Aktualisierungen eingeschlossen.
Vollstreckungsbeamte von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Gerichtsvollzieher dürfen künftig im Einzelfall, begründet Auskünfte aus dem NWR anfordern.
Die Überprüfung schießsportlicher Aktivitäten wurde auch über den Zeitraum von 10 Jahren hinaus, nach Eintrag der ersten Waffe in die WBK, ausgedehnt.
Der Bundesrat fordert nach diesen 10 Jahren, nun fortlaufend den Nachweis vom Verein, über 18 Schieß-Aktivitäten innerhalb von 3 Jahren.
Bereits im Dezember 2018 plante die Regierung eine Änderung des Waffengesetzes in Deutschland, allerdings wurde der Entwurf aus Zeitgründen um 12 Monate „vertagt“.
Der Bundestag muss derzeit über den BMI Entwurf abstimmen. Deshalb kann es noch zu Änderungen kommen.
Die wichtigsten Eckpunkte für uns Sportschützen sind dabei, dass es keine Anmeldepflicht für Nachbauten historischer Waffen, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 konstruiert wurden, geben soll. Das wird z.B. unsere Vorderlader Schützen betreffen.
Leider wird die Regelung der Bedürfnisüberprüfung verändert, d.h. die Behörde muss nun zwingend in regelmäßigen Abständen die schießsportlichen Aktivitäten überprüfen, was z.B. durch Bescheinigung der Verbände nachgewiesen werden kann.
Nach dem zehnten Jahr nach Eintrag der ersten Waffe in die WBK soll dann der Nachweis der Mitgliedschaft im Verein ausreichen.
Thema Magazinverbote: Kleinkaliberwaffen und Repetierer mit fest eingebautem Magazin sollen nicht betroffen sein. Bei Zentralfeuerlangwaffen sind Magazine mit maximal 10, bei
Zentralfeuerkurzwaffen Magazine mit maximal 20 Patronen zulässig. Größere Magazine werden zu verbotenen Gegenständen, wenn man keine Ausnahmegenehmigung vorweisen kann.
Obwohl die Schweiz als EU-Nichtmitglied nicht mitentscheiden konnte, hat sie im Sinne seiner Schützen die Umsetzung der neuen EU Richtlinien bereits im Vorfeld beeinflussen und nach der Volksabstimmung am 19.5.2019 festlegen können.
Im Vergleich zum deutschen Recht ergeben sich erheblich Unterschiede:
Sturmgewehre können nach dem Militärdienst weiterhin direkt vom Militär übernommen werden.
Im Schweizerischen Schiesssport können weiterhin auch halbautomatische Waffen mit einem grossen Magazin verwendet werden.
Es gibt weiterhin keine medizinische noch psychologische Tests .
Im Oktober wurde der Entwurf des neuen Waffengesetzes vorgestellt. Eigentlich sollte es zum 1. Januar 2019 in Kraft treten, aber einige Neuerungen sind bislang noch nicht final beschlossen worden.
Im Großen und Ganzen wird es bürokratische Erleichterungen für die Feldjäger der Bundeswehr, für Justizwachebeamte und für Jäger geben, die jetzt auch in der Freizeit Waffen führen dürfen.
Für Asylwerber tritt ein absolutes Waffenverbot in Kraft.
Überlassungen von Waffen durch Händler oder Schützen werden erschwert .
Das Tragen von Kampfmessern steht unter Strafe.
( Bis zu einer Woche Haft.)
Aber auch Magazine mit hoher Schuss Kapazität werden verboten. Kurzwaffen dürfen höchstens noch 20 Schuss im Magazin haben, halbautomatische Langwaffen maximal 10 Schuss.
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