Peter und Steffen nahmen heute als Delegierte anlässlich der Jahrestagung des Brandenburger Schützenbundes teil. Neben aktuellen Autausch zu übergeordneten Themen wie Waffenrecht oder Sportveranstaltungen nahm die Wahl des Präsidiums einen Großteil der Zeit ein.
Wichtig gerade in diesen Zeiten ist es als Schützenverein eingebunden zu sein in die übergeordnete Struktur des DSB.
Darum waren wir mit zwei Vorstands Mitgliedern aktiv mit dabei.
Entwurf zur 3. Änderung des Waffengesetzes vom Bundesrat verschärft
Aktuelle Entwicklungen zum Entwurf zur 3. Änderung des Waffengesetzes
Bereits im Dezember 2018 plante die Regierung eine Änderung des Waffengesetzes in Deutschland, allerdings wurde der Entwurf aus Zeitgründen um 12 Monate „vertagt“.
Der Bundestag muss derzeit über den BMI Entwurf abstimmen. Deshalb kann es noch zu Änderungen kommen.
Die wichtigsten Eckpunkte für uns Sportschützen sind dabei, dass es keine Anmeldepflicht für Nachbauten historischer Waffen, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 konstruiert wurden, geben soll. Das wird z.B. unsere Vorderlader Schützen betreffen.
Leider wird die Regelung der Bedürfnisüberprüfung verändert, d.h. die Behörde muss nun zwingend in regelmäßigen Abständen die schießsportlichen Aktivitäten überprüfen, was z.B. durch Bescheinigung der Verbände nachgewiesen werden kann.
Nach dem zehnten Jahr nach Eintrag der ersten Waffe in die WBK soll dann der Nachweis der Mitgliedschaft im Verein ausreichen.
Thema Magazinverbote: Kleinkaliberwaffen und Repetierer mit fest eingebautem Magazin sollen nicht betroffen sein. Bei Zentralfeuerlangwaffen sind Magazine mit maximal 10, bei
Zentralfeuerkurzwaffen Magazine mit maximal 20 Patronen zulässig. Größere Magazine werden zu verbotenen Gegenständen, wenn man keine Ausnahmegenehmigung vorweisen kann.
Sonderzug Schweiz bei der EU-Waffenrichtlinie
Obwohl die Schweiz als EU-Nichtmitglied nicht mitentscheiden konnte, hat sie im Sinne seiner Schützen die Umsetzung der neuen EU Richtlinien bereits im Vorfeld beeinflussen und nach der Volksabstimmung am 19.5.2019 festlegen können.
Im Vergleich zum deutschen Recht ergeben sich erheblich Unterschiede:
- Sturmgewehre können nach dem Militärdienst weiterhin direkt vom Militär übernommen werden.
- Im Schweizerischen Schiesssport können weiterhin auch halbautomatische Waffen mit einem grossen Magazin verwendet werden.
- Es gibt weiterhin keine medizinische noch psychologische Tests .
- Ein zentrales Waffenregister wird es nicht geben.
Neuerungen Waffenrecht 2019
Im Oktober wurde der Entwurf des neuen Waffengesetzes vorgestellt. Eigentlich sollte es zum 1. Januar 2019 in Kraft treten, aber einige Neuerungen sind bislang noch nicht final beschlossen worden.
Im Großen und Ganzen wird es bürokratische Erleichterungen für die Feldjäger der Bundeswehr, für Justizwachebeamte und für Jäger geben, die jetzt auch in der Freizeit Waffen führen dürfen.
Für Asylwerber tritt ein absolutes Waffenverbot in Kraft.
Überlassungen von Waffen durch Händler oder Schützen werden erschwert .
Das Tragen von Kampfmessern steht unter Strafe.
( Bis zu einer Woche Haft.)
Aber auch Magazine mit hoher Schuss Kapazität werden verboten. Kurzwaffen dürfen höchstens noch 20 Schuss im Magazin haben, halbautomatische Langwaffen maximal 10 Schuss.