Mitführungspflicht der WBK

Unter den Sportschützen kursieren zu dem Thema unterschiedliche Auffassungen, das Waffengesetz lässt jedoch keinen Raum für Interpretationen.
Im WaffG ist die Mitführungspflicht der betreffenden WBK beim Transport von Waffen festgeschrieben, mögliche Ausnahmen sind nicht erwähnt.
Die einzige Konstellation, bei der ein Transport einer Waffe ohne WBK rechtskonform wäre, wäre in dem Zeitraum nach Erwerb einer Waffe auf Sportschützen-WBK, innerhalb der Frist zur Meldung des Erwerbs bei der Behörde.
Soweit ist das allgemein bekannt. Bei der Formulierung des Gesetzestextes gingen die Verfasser davon aus, dass die WBK immer im Besitz des Inhabers ist und
die Waffenbehörden Eintragungen sofort vornehmen werden.
Die Realität sieht heute in vielen Fällen anders aus, nicht selten liegt eine WBK über Wochen oder Monate für Eintragungen bei der Behörde.
Während dieser Zeit möchten viele Schützen nicht auf Training oder Wettkämpfe verzichten. Was tun?
Gerät man beim Waffentransport in eine Polizeikontrolle und kann keine WBK vorzeigen, besteht die Gefahr einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige, welche letztendlich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen kann. 
Verstöße gegen waffenrechtliche Vorschriften bearbeitet ausschließlich die zuständige Waffenbehörde. Deshalb wäre es einen Versuch wert, vor der Antragstellung einer WBK Aktualisierung mit dem Sachbearbeiter zu klären, ob ihr eine Bescheinigung bekommt, welche den befristeten Transport eurer Waffe(n) ohne WBK zulässt.
Auf mündliche Zusagen sollte man sich hierbei nicht verlassen. Natürlich kann kein Sachbearbeiter das WaffG außer Kraft setzen, jedoch wäre eine Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen euch in dem Falle kaum zu erwarten. 
Am einfachsten umgeht man das Problem, indem wenn möglich, ein vor Ort Termin in der Waffenbehörde vereinbart wird. 
Eine andere, wenn auch kostenintensive Möglichkeit wäre, vorausschauend für jede einzelne Waffe eine einzelne WBK zu beantragen. Die Behörde muss dem Antrag folgen.
Immer wieder hört man die landläufige Meinung, das Mitführen des Stammdatenblatts oder einer Fotokopie der WBK genügt der gesetzlichen Vorschrift. Dem ist nicht so!
In diesem Fall wärt ihr dem Wohlwollen des kontrollierenden Polizeibeamten ausgeliefert. Bekanntlich kann kein Polizist sämtliche Gesetze in allen Einzelheiten kennen.
Doch darauf sollte man sich nicht verlassen.
Eine umständliche aber legale Möglichkeit ist weiterhin das befristete Überlassen von Waffen auf Leihschein. Wenn ein anderer Waffenbesitzer sich bereit erklärt, eure Waffe
für euch zum Schießstand zu transportieren und wieder zurück, so ist das zulässig.
Wie ihr seht, ist es manchmal nicht einfach, beim Umgang mit Waffen den gesetzlichen Vorschriften zu genügen, um das Hobby unbeschwert auszuüben.
Überlegt euch, wie ihr dafür sorgen könnt, Probleme zu vermeiden.

Jens B.

Erster Vereinsmeisterschaftswettkampf 2024

Und gleich der Blick aufs Treppchen.
Sieger Henrico gefolgt von Jens und Wolfgang. Diesmal zog es sich doch ganz nett in die Länge, bis alle Schützen die Disziplinen erledigt hatten.
Da bekam die eine oder andere Standaufsicht schon mal kalte Füße. Natürlich meine ich die niedrigen Temperaturen auf den Ständen und nicht die dienstliche Standhaftigkeit, versteht sich. 🤭
Schießen macht bekanntlich Hunger, aber dafür ist in der Kombüse stets gesorgt.
Allen Teilnehmern ein „weiter so“ und den Siegern einen großen Glückwunsch.

Am kommenden Wochenende findet dann der erste Arbeitseinsatz 2024 statt. Ab 09:00 darf geschuftet werden.

Bis dahin !!

Sachkunde Termine Herbst24

Liebe Freunde,
Allen Teilnehmern viel Erfolg bei der anstehenden Sachkunde Prüfung.

Der nächste Lehrgang im Mai ist bereits voll, aber hier schon mal der Herbsttermin.

25.10.24 bis 27.10.24

Bitte frühzeitig anmelden.
Absagen werden nur bis 14 Tage vor der Veranstaltung akzeptiert, danach ist der Lehrgang kostenpflichtig.

Aufsehenerregendes Gerichtsurteil zu Aufbewahrungskontrollen

Wenn die Waffenbehörde bzw. die Polizei an der Wohnungstür klingeln, um eine Aufbewahrungskontrolle der Waffen gem.§ 36 Abs.3 WaffG durchzuführen, sollte man die Tür nur öffnen, wenn alle Waffen vorschriftsgemäß im Waffenschrank aufbewahrt sind!
Anderenfalls kann es Euch unter Umständen wie dem Kläger ergehen, dem sämtliche WBKs und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse entzogen worden sind, eine Revision gegen das Urteil wurde abgewiesen.
Ein Sportschütze, welcher sich allein in seinem Eigenheim aufhielt, öffnete den Beamten die Wohnungstür und beging den Fehler, nicht daraufhin zu weisen, dass eine Aufbewahrungskontrolle gerade nicht möglich sei.
Im Keller des Eigenheimes fanden die Beamten einen Großkaliber Revolver in einem unverschlossenen Transportkoffer sowie eine Perkussionsrevolver .44 in einer Holzkiste, welche mit einem Vorhängeschloss gesichert war.
Der Sportschütze gab vor Gericht an, er habe den Perkussionsrevolver .44 wegen einer Verwechselung versehentlich in die Kiste eingeschlossen und war im Begriff den anderen Revolver zu reinigen, da er diesen am Vortag bei einem Wettkampf eingesetzt hatte.
Das Gericht folgte seiner Argumentation nicht. Während der Kontrolle war kein Reinigungsvorgang erkennbar und die kontrollierenden Beamten sind auch nicht über die Absicht der Waffenreinigung informiert gewesen. Bei Unterbrechung des Reinigungsvorgangs muss die Waffe vorschriftsgemäß verwahrt werden.
Als Urteilsbegründung diente der Umstand, dass der Sportschütze während er den Beamten die Tür öffnete, nicht mehr die tatsächliche Gewalt über den Revolver ausübte, 
der sich im Keller, außerhalb des Waffenschrankes befand.
Die gesamte Urteilsbegründung kann unter dem Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts Ansbach, AN 16 S 23.1917, nachgelesen werden.

Gruß

Jens

20. Gänseschießen, Showdown in Potsdam

* Schally, Ronald, Tino ( mit seiner Scheibe vom Vorjahr, Kerstin Hilger *

Faschingsbeginn, Laternenumzüge und Martinsgans. Alle diese Begriffe fallen in diese triste Jahreszeit, so war doch der heilige St. Martin angeblich so barmherzig und teilte seinen warmen Mantel an einem kalten Wintertag mit einem Bettler und bewahrte in so vor dem Erfrierungstod. Nach seiner Heldentat sollte er wohl zum Bischof geweiht werden und versteckte sich in einem Gänsestall…..etwas weit hergeholt, oder ?Jedenfalls hilft das unserer Papiergans nun auch nicht weiter, heilig hin, heilig her.
Wie jedes Jahr geht es darum, per Büchse, die Scheibe an der richtigen Stelle zu markieren.

Erwartungsfroh drängten die Schützen auf den Schießstand. Ab 11:00 kam es zum Showdown. Ein Showdown bezeichnet ein abschließendes, entscheidendes Duell zwischen zwei oder mehreren Kontrahenten und so war es auch als Kerstin den Herren das Fürchten lehrte. Mehr ist dazu nicht zu sagen!

*Jürgen und Schally bei der Auswertung, sehen wir da sorgenvolle Blicke ?*

Die eindeutige Siegerin : Kerstin
Zweiter Platz : Ronald
Dritter Platz : Hilger
Das Gänseklein geht an: Schally

Gratulation an alle Schützen und natürlich den Siegern !

Adventsturnier Bogen 2023

Am 03. Dezember trafen sich acht Bogenschützen zum diesjährigen Adventsturnier.In vorweihnachtlicher Stimmung machten sich sechs Schützen davon auf dem Weg in den tief verschneiten Weiten der Ravensburg Mountains „erlegbares“ Wild zu suchen. 

Und sie wurden fündig. Nur wenige „Tiere“ konnten sich in den tiefen Wald retten. Selbst ein riesiger Schwarzbär, der bereits seine gefährlichen Tatzen zum Angriff hob, wurde von Henrico durch einen meisterlichen Schuss niedergestreckt.

 Die meisten „Waldbewohner“ allerdings wurden von Wolfgang getroffen. Selbst beim abschließenden Sonderschuss auf einen Adventskranz ließ er anderen keine Chance das Siegertreppchen zu erklimmen. So sicherte er sich im Laufe des Turniers einen Doppelerfolg.
Beim anschließenden Beisammensein zu Glühwein, Kaffee, Kuchen und Gebäck konnten sich die Schützen aufwärmen und einige lustige Anekdoten erzählen.
Alles in allem war es ein gelungenes Turnier in lustiger und angenehmer Runde.

Die Siegerehrung:

  1. Platz Frauen Edith Temm
  1. Platz Herren Wolfgang Ebel
  2. Platz Herren Henrico Lentz
  3. Platz Herren Christian Singer-Engel

    ( von Mike E. )



Jahreshauptversammlung u. Ausblick 2024

Nachdem unsere Jahreshauptversammlung 2023 am 18.November erfolgreich über die Bühne ging, traf sich heute der Vorstand, um das kommende Jahr durchzuplanen.
Der Veranstaltungsplan kommt dann rechtzeitig und wird unter Downloads zu finden sein.

Ein kurzer Ausblick:
Wir werden wieder 3 Wettkämpfe für die Vereinsmeisterschaft durchführen, die traditionellen Highlights schießen und im Frühjahr eine Menge Arbeit mit der erneuten Zulassung und dem Einbau der neuen Kugelfänge auf der 50m Bahn haben werden.

Im Herbst wird ein neuer Vorstand gewählt, auch hier wird es Veränderungen geben.Jetzt lasst uns unsere Gilde winterfest machen! 🙂