„Ab dem 01.09.2020 benötigen sie beim Kauf oder-Verkauf von Waffen oder wesentlichen Waffenteilen ihre persönlichen und NWR-ID ihrer Waffen bzw.-Teile. Eine Abwicklung ohne NWR-ID`s ist dann nicht mehr möglich!Bitte besorgen sie sich bis dahin das Stammblatt bei ihrer zuständigen Waffenbehörde mit allen ID`s.“
Ein weiterer Punkt ist die Registrierung künftig verbotener Magazine mit größerem Fassungsvermögen. (Kurzwaffen über 20 Patronen, Langwaffen über 10 Patronen)
Ab 01.09.2020 sind die Anträge mit dem o. angefügten Formular beim BKA zu stellen.
Das nötige Formular gibt es im Download Bereich