Das Nationale Waffenregister (NWR), das bisher nur private Waffen registriert hatte, wird ausgebaut auf die Registrierung aller Waffen im Besitz von Herstellern und Händlern (NWR-II). Dies wurde mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) im Februar 2020 beschlossen und wurde als
„Gesetz über das Nationale Waffenregister (Waffenregistergesetz – WaffRG)“
am 01.09.2020 gültig.
-keine Änderung für Waffen- und Munitionskäufen bzw. -verkäufen von Privat an Privat (WBK oder Jagdschein reicht hierbei als Legitimation)
-Änderung nur für Rechtsgeschäfte zw. Privatpersonen und Händlern:
NWR ID für JEDEN Erlaubnisinhaber (P für Privatpersonen, F für Firmen)
NWR ID für JEDE Erlaubnis (E)
NWR ID für JEDE Waffe (W)
NWR ID für JEDES wesentliche Waffenteil (WT)
Diese Nummern sind lediglich virtuell. Es gibt KEINE Verpflichtung, dass diese Nummern irgendwo gedruckt oder gelasert/graviert werden müssen!
KEIN An- und Verkauf mehr OHNE P- oder E-ID beim Händler
(Ausnahme: erste Langwaffe für Jungjäger, weil diese noch nicht im NWR regitriert sind und auch keine WBK besitzen)
KEINE Reparatur OHNE W-ID (Stammdatenblatt)
Ab dem 01.09.2020 muss jeder WBK-Inhaber seine ID’s aus dem NWR (Nationales Waffenregister) kennen bzw. abfragen. Für uns bedeutet das eine e-mail Anfrage an die Polizei zu stellen.
Ein Beispiel wie diese Nummern aufgebaut sind hier hier einzusehen
Kontakt zur Waffenbehörde unserer Landkreise und Potsdam
Das Waffenamt sendet das Datenblatt innerhalb weniger Tage.
Toll.