Änderung Waffengesetz 2020
Die von der EU beschlossene und von der Bundesregierung weiter ausgelegte Verschärfung des Waffengesetzes wirft seine Schatten voraus.
Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für ein „drittesWaffenrechtsänderungsgesetz“ am 17. Oktober 2019 im Bundestag beraten.
Dabei kristallisieren sich folgende ( in Auszügen ) Meinungen heraus.
In ihrem Positionspapier schwebt der CDU/CSU folgendes vor:
Das „die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zu einer „Regelunzuverlässigkeit“ führt.
Weiter soll die Regelüberprüfung von Waffenbesitzern durch den Verfassungsschutz ins Gesetz geschrieben werden.
In seiner Bundestagsrede spricht Stephan Mayer (CDU ) von einer 1:1 Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie. Allerdings geht der deutsche Gesetzentwurf weit darüber hinaus, ganz besonders in der Regelung zum Bedürfnis und der Magazingröße, die in der EU Richtlinie gar nicht so geregelt werden sollte.
Regierungspartner SPD plant ein fast totales Messerverbot und will halbautomatische Gewehre aus dem Verkehr ziehen. Das nationale Waffenregister soll ausgebaut werden.
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD begründet ihre Pläne als Konsequenz des Anschlags von Halle, bei dem illegale Waffen aus dem 3D Drucker zum Einsatz kamen, Paris und München, wo illegale Waffen benutzt wurden.
Bündnis90/ Die Grünen schließen sich dieser Meinung an und fordern weitergehend, dass u.a. Munition „jedenfalls für den sportlichen Bereich“ nur noch dort gelagert werden dürfe, wo Waffen zu Wettkampf- oder Übungszwecken abgefeuert würden“.
(…sprich in den Vereinen )
Ihre Abgeordnete Dr. Irene Mihalic gibt zu bedenken, dass einige Reichsbürger WBKs hätten, sie im NSU Komplex aufgetreten sein. Sie warnt vor einer Verwässerung des jetzigen Entwurfs. Bereits 2017 waren die Grünen bei einer Verschärfung des Waffengesetzes gescheitert. Damals sagte die CDU/CSU aber auch noch :
„Legale Waffen gefährden nicht die Sicherheit“. ( ! )
Die Freien Demokraten gehen hier nicht mit:
„Wir haben als Freie Demokraten die Sorge, dass sehr viel Bürokratie auf die Betroffenen zukommt“. Und warnen: „jeden Sportschützen und jeden Jäger“ mit einem „Generalverdacht“ zu belegen sei falsch. Der Abgeordnete Kuhle sagt im Bundestag, dass das bestehende Waffenrecht ausgereicht hätte, damit der Attentäter von Halle nicht an legale Waffen kommen konnte
Die Alternative für Deutschland spricht sich eindeutig für das bestehende Waffengesetz aus:
„Legale, gesetzestreue Waffenbesitzer dürfen nicht für das Fehlverhalten von Kriminellen, Terroristen und Extremisten bestraft werden“.
„Eine anhaltlose Regelabfrage beim Verfassungsschutz, wenn jemand eine Waffenbesitzkarte beantragt, lehnen wir folglich ab.“
Sportschützen dürfen „nicht als Verfassungsfeind unter Generalverdacht gestellt werden“.
Der Abgeordnete Martin Hess bemängelt in seiner Bundestagsrede die enorme Bürokratie für legale Waffenbesitzer, ohne den illegalen Besitz von Waffen unterbinden zu können. Er weißt darauf hin, dass die Frage der Magazine in den anderen EU Ländern weniger restriktiv geregelt wird.
Die Abgeordnete Renner von der Partei Die Linke drückte sich bereits 2017 folgendermaßen aus :
“ Es sei kein Freiheitsrecht, am Schießstand mit der Pump-Gun zu ballern“, und forderte reale und nachweisliche Verbesserung der öffentlichen Sicherheit.
„Das Waffenrecht muss dringend verschärft und die rechtsextreme Szene, in all ihren Spektren, stärker kontrolliert werden.“
Diese Äußerungen stellen keinen Faktencheck dar, noch drücken sie eine politische Meinung aus.
Plenarprotokoll: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19118.pdf