BMI Referentenentwurf beabsichtigt Ausweitung der Regelüberprüfung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses

Am 22.03.2021 informierte das Bundesinnenministerium die Verbände der Waffenbesitzer, Büchsenmacher und Waffenhändler über einen Referentenentwurf und gab den Betreffenden die Möglichkeit, zum Inhalt Stellung zu nehmen. Konkret wird beabsichtigt, bei Begründung eines Bedürfnisses sowie alle 3 Jahre die Regelüberprüfung verpflichtend um eine Akten-Bestandsauskunft vom Bundespolizeipräsidium, dem Zollkriminalamt und dem Gesundheitsamt zu ergänzen.Weiterhin sollen Auskünfte von allen örtlichen Polizeidienststellen eingeholt werden, an deren Orten ein Waffenbesitzer in den vergangenen 5 Jahren gemeldet war. Sämtliche Verbände kritisierten den völlig überraschenden Vorstoß des BMI, so kurz nach dem Inkrafttreten der 3. Änderung des WaffG., weitere Verschärfungen zu beabsichtigen.Noch am 4.März dementierte das BMI bei einem Sicherheitsgespräch mit den Schießsportverbänden die Absicht, innerhalb der Legislativperiode, Anpassungen am Gesetz vornehmen zu wollen.Das BMI nannte als Anlass für den Referentenentwurf das Attentat eines psychisch kranken Sportschützen in Hanau. Vom BMI wurde der Referentenentwurf als alternativlos bezeichnet. Das soll Kritik daran abperlen lassen, wie Wasser von einer Teflonschicht.Die Verbände übten einstimmig substanziell begründete Kritik an der Vorgehensweise des BMI und lehnten die geplanten Änderungen als unbegründet und unverhältnismässig ab, nannten sogar Alternativlösungen.Die geplanten „Verbesserungen waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ würden zu weiteren Überlastungen der betroffenen Behörden führen. Die Gesundheitsämter sind bekanntlich wegen der Corona Pandemie schon längere Zeit völlig überlastet.Schon die Umsetzung der 3. Änderung des WaffG. führte zu zahlreichen Klagen wegen Untätigkeit gegen Waffenbehörden, da es oft nicht gelang, die Regelüberprüfung innerhalb des zumutbaren Zeitraumes von einem Monat abzuschließen.Für die Beantragung eines Befürfnisses bedeutet dies erheblich längere Bearbeitungszeiten. Das Attentat von Hanau ist wegen massivem Behördenversagen nicht verhindert worden. Die Behörden hatten ausreichend Befugnisse, um Auskünfte über den Täter einzuholen, nutzten diese jedoch nicht.Schlimmer noch: Der Mann reichte eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt ein, welche Zweifel an seinem Geisteszustand nährte.Trotz zahlreicher Eintragungen in polizeilichen und staatsanwaltlichen Akten, sowie einer zwangsweiser Einweisung des späteren Täters in eine psychiatrische Klinik, wegen einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis in Verbindung mit Paranoia, wurden ihm zwei WBK und ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt. Der DSB argumentierte: „Wir haben kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit!“ Die Einbindung der Gesundheitsämter in die Bedürfniserteilung, könnte im Kontext der sich weiter fortsetzenden Coronapolitik, ein ungutes Gefühl bei manchen Impfkritikern erzeugen.  Es bleibt für uns Sportschützen zu hoffen, dass der Referentenentwurf nicht wie geplant umgesetzt wird.Schon jetzt ist es wegen Coronabedingter Einschränkungen des Trainings, zu erheblichen Zeitverzögerungen bei der Begründung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gekommen. Die noch umfangreichere Überprüfung der Zuverlässigkeit würde den Bearbeitungszeitraum mit hoher Wahrscheinlichkeit zusätzlich verlängern.

Zusammengefassung : Jens

Problem Schießnachweiszeiten 2020/21

Waffengesetz, Änderung ,2019

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Konstantin Kuhle fragte die Bundesregierung während einer schriftlichen „Aussprache“ im Januar, welche Auswirkungen die geschlossenen Schießstände auf die Bedürfnisnachweise der Sportschützen hat, sowie welche Vorschläge die Bundesregierung für die Länder hat.

Antwort der Bundesregierung:
„Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich bei den zur Bekämpfung der COVID19 Pandemie erforderlichen Schließungen von Schießständen um ein Ereignis, das nicht zulasten der dort trainierenden Sportschützen gehen sollte. Daher ist nach Auffassung der Bundesregierung die Zeit der Schließung nicht in die in § 14 Absatz 3 bzw. Absatz 4 des Waffengesetzes genannten Zeiträume einzubeziehen. Im Übrigen bietet das Waffengesetz aus Sicht der Bundesregierung hinreichende Flexibilität, um einen Widerruf von Erlaubnissen aufgrund nicht erbrachter Schießnachweise zu vermeiden. § 45 Absatz 3 Satz 1 des Waffengesetzes ermöglicht es den zuständigen Waffenbehörden der Länder, im Falle eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses vom Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse abzusehen. Hiervon können die Waffenbehörden Gebrauch machen, wenn ein Sportschütze aus nachvollziehbaren Gründen zeitweise den Schießsport nicht ausüben kann (etwa wegen Krankheit, Kinderbetreuung oder Auslandsaufenthalt). Nach Auffassung der Bundesregierung bietet diese Regelung auch in der Situation der Corona-Pandemie die Möglichkeit, flexible, sach- und einzelfallgerechte Lösungen im Vollzug zu finden. Diese Regelung wird von den nach Artikel 83 des Grundgesetzes für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung auch in der Corona-Pandemie angewendet.“

Quelle:
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. Januar 2021 eingegangenen Antworten der Bundesregierung.



Ein schlimmes Jahr geht zu Ende. Schöne Weihnachtszeit an Euch Schützen

Frohe Weihnachten

So richtig weihnachtliche Stimmung kommt dieses Jahr wohl kaum irgendwo auf. Stattdessen beherrschen Regeln und Maßnahmen den Alltag.
Genau vor einem Jahr wurde mit „Greta“ eine Angst vor einem Weltuntergang heraufbeschworen. Die „Klima-Rettung“ dürfen wir jetzt mit den höchsten Strompreisen weltweit bezahlen.
Sylvester 2019/20 kam es zu extremen Ausschreitungen im Leipziger Stadtteil Connewitz. Aber es kam noch besser:
Wir stehen am Ende eines verrückten, eines besorgniserregenden Jahres: Wer hätte gedacht, daß uns der mysteriöse Corona-Virus heimsuchen und das öffentliche Leben lahmlegen würde. Da wurden Grenzen geschlossen, was im Herbst 2015 und danach nicht möglich war. Die Aktienmärkte vielen ins bodenlose, um danach wieder exorbitant zu steigen. Hotels, Restaurants und Sportstätten machten zu und werden auch jetzt zu Weihnachten erneut geschlossen. Kultur und Tradition fallen aus. Firmen gehen pleite. Drastische Maßnahmen.
Leider trafen uns auch Todesfälle, Unfälle und Erkrankungen in den eigenen Reihen. Genau zu solchen Zeiten zählt der Zusammenhalt. Eine Mehrzahl der Veranstaltungen mußten ausfallen.
Glücklicherweise wurde Individualsport wieder möglich, ein Lichtblick für uns.
Dank unseres Hygienekonzeptes und der Disziplin, die die Schützen an den Tag legten, trotzten wir dem Virus.
Tatsächlich konnten unsere „Neuzugänge“ sogar die Sachkunde Prüfung erfolgreich absolvieren.
Wollen wir mal hoffen, dass der Winter die Wende in der „Pandemie“ bringt und der normale Menschenverstand uns auch in Zukunft zur Seite steht.

Ich zitiere Einstein an dieser Stelle noch schnell:
Wenn’s alte Jahr erfolgreich war, dann freue Dich auf’s Neue.
Und war es schlecht – ja, dann erst recht!

In diesem Sinne wünschen wir allen unseren Schützen und deren Familien eine frohe Weihnachtszeit und ein gesundes neues Jahr 2021.



Wieder wird alles geschlossen.

Die Bundesregierung friert erneut das öffentliche Leben ein.
Die Maßnahmen gelten zum Teil ab sofort.
Damit wird es auch für uns immer schwieriger die im neuen Waffengesetz geforderten Trainingseinheiten beizubringen. Dabei ist bei uns stets auf Abstände und Hygiene geachtet worden und es ist kein einziger Corona Fall bei uns „entstanden“. Damit ist ebenfalls die Mitgliederversammlung hinfällig. Laut Vereinsrecht muß die allerdings stattfinden. Wir werden Euch informieren, wie wir das bewerkstelligen können.
Wünschenswert wäre natürlich diese Anforderungen anzupassen.
Am kommenden Samstag ist also erstmal der letzte Trainingstag. Wie den gesamten Sommer hindurch: Bitte Regeln einhalten.

Hier die Maßnahmen in den für uns wichtigen Ausschnitten.

  1. Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis EndeNovember befristet. 
  2. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenenHausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. 
  3. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen. 
  4. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. 

Ruhig bleiben !

Der Pulsschlag ist das alles erhaltende Uhrwerk des menschlichen Körpers. Ohne ihn geht es bekannter weise nicht.
Etwa 60 – 80 Schläge pro Minute erzeugt das Herz in Ruhe. Je nach Alter ist das Verhalten unserer Pumpe unterschiedlich und auch die Leistungsfähigkeit passt sich dem Alter an. Weiter kommen Erkrankungen, körperliche Besonderheiten oder Körpergewicht mit ins Spiel.
Trotzdem ist die Bandbreite der Herzleistung enorm. Zwischen einem Puls von 50 bis 200 Schlägen ist alles vertreten.
Auch Stress erhöht den Pulsschlag z.T. erheblich.
Auch im Wettkampf kommt es zu Stress, Aufregung und allem was die ruhige Hand nicht gebrauchen kann.

„Ich hab Puls drin“ hört man dann regelmäßig. Hierbei schlägt besonders bei Langwaffen das Korn lustig zu Seite. Das Abdrücken zwischen den Herzschlägen klappt nur bei niedrigem Puls. Also auch kaum zuverlässig.

Was ist zu tun?

Generell gibt es 2 Möglichkeiten hier erfolgreich zu sein. 
Runterhungern mit erheblich Sport, bis der Puls sich kaum noch über 50 traut. Hmmmm vielleicht nicht für jeden geeignet. 
Dann gibt es noch die zu beruhigende Psyche, aber das sind mehr so theoretische Ansätze. 


Die nächste Idee zur Behandlung von Pulsstörungen ist die Schießkleidung. Hier gibt es unterschiedliche Ansätze, von ausschneiden bis polstern unterschiedlicher Jackenteile, bis hin zum Öffnen der Oberbekleidung und Hose.
Hier gilt es auszuprobieren.
Wichtig: Handschuhe. Diese können den Pulsschlag leicht kompensieren und machen in jedem Fall trockene Hände. (wer dazu neigt)

In erster Linie soll der Schießhandschuh das Handgelenk stabilisieren und versteifen. Gleichzeitig ist hier eine dicke Polsterung eingearbeitet, die den Pulsschlag teilweise kompensiert. Auf der anderen Seite ist es wichtig, dass der Abzugsfinger richtig auf dem Abzug liegt. Auch hier geht nur ausprobieren.

Zuletzt kommt es auf die richtige Sitzposition an oder den richtigen Stand.
die rechte Hand betätigt den Abzug und hat nur diese eine Aufgabe.

TIPP : je größer der Abstand zwischen Schulter und Kopf, desto stabiler ist das Dreieck der gedachten geraden Linien Kopf – Schulterkontakt seitliche Stabilisierung des Ellbogens

Der Rückstoß geht immer gerade in die Schulter. Der Schütze sitzt locker mit festem Waffenkontakt in die Schulter.

Atmung + Puls : ruhig und tief durch die Nase. Länger ausatmen als einatmen, Zielpunkt ist mittig im Ziel.  Puls lässt das Korn/ Ringkorn/ Zielfernrohr nach links oder rechts auswandern und kehrt wieder auf die zehn zurück. 10 – 9 – 10 – 9 usw. Je nach Puls ist es nun auszuprobieren, in welcher Phase dieses 10 – 9 – 10 – Spiels der beste Schusspunkt ist. Bei mir ist es der Zeitpunkt, wenn das ZF die 9 verlässt.


Gruss Jochen

Waffenan-/ verkauf und Reparaturen ab 1.9.2020

NWR ID Bestimmung neues Waffenrecht

Das Nationale Waffenregister (NWR), das bisher nur private Waffen registriert hatte, wird ausgebaut auf die Registrierung aller Waffen im Besitz von Herstellern und Händlern (NWR-II). Dies wurde mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) im Februar 2020 beschlossen und wurde als
„Gesetz über das Nationale Waffenregister (Waffenregistergesetz – WaffRG)“
am 01.09.2020 gültig.

-keine Änderung für Waffen- und Munitionskäufen bzw. -verkäufen von Privat an Privat (WBK oder Jagdschein reicht hierbei als Legitimation)
-Änderung nur für Rechtsgeschäfte zw. Privatpersonen und Händlern:

NWR ID für JEDEN Erlaubnisinhaber (P für Privatpersonen, F für Firmen)
NWR ID für JEDE Erlaubnis (E)
NWR ID für JEDE Waffe (W)
NWR ID für JEDES wesentliche Waffenteil (WT)

Diese Nummern sind lediglich virtuell. Es gibt KEINE Verpflichtung, dass diese Nummern irgendwo gedruckt oder gelasert/graviert werden müssen!

KEIN An- und Verkauf mehr OHNE P- oder E-ID beim Händler
(Ausnahme: erste Langwaffe für Jungjäger, weil diese noch nicht im NWR regitriert sind und auch keine WBK besitzen)

KEINE Reparatur OHNE W-ID (Stammdatenblatt)

Ab dem 01.09.2020 muss jeder WBK-Inhaber seine ID’s aus dem NWR (Nationales Waffenregister) kennen bzw. abfragen. Für uns bedeutet das eine e-mail Anfrage an die Polizei zu stellen.

Ein Beispiel wie diese Nummern aufgebaut sind hier hier einzusehen

Kontakt zur Waffenbehörde unserer Landkreise und Potsdam

Das Waffenamt sendet das Datenblatt innerhalb weniger Tage.
Toll.