Überprüfung unserer Bedürfnisse

Hallo Ravensburger,

In der Juli Ausgabe des Deutschen Waffenjournal (DWJ) erscheint ein Beitrag, dessen Inhalt für Waffenbesitzer, bei denen die noch keine 10 Jahre nach erstmaligem Bedürfnisantrag vergangen sind, von Interesse sein könnte.
Wie ihr wisst, werdet ihr nach jeweils 5 Jahren, wiederkehrend von der Waffenbehörde angeschrieben, um das Fortbestehen eures Bedürfnisses in den zurückliegenden 24 Monaten nachzuweisen.
Derzeit gilt eine Übergangsfrist für die Verbände bis zum Jahr 2025. Danach müssen die Verbände eine Datenerhebung eingerichtet haben, welche die Nachweise erbringt,
ob ihr wie gefordert mit einer eurer eigenen Kurzwaffen und einer eurer eigenen Langwaffen wie gefordert einmal in 3 Monaten oder 6 mal im Jahr geschossen habt.

Innerhalb der Übergangsfrist genügt der Behörde eine Bescheinigung der Gilde, ob ihr regelmäßig Schießsport betrieben habt und aktuell noch Mitglied seid.
Aus euren Schießnachweisheften und der Schießkladde der Gilde geht meist nicht hervor, ob ihr mit einer eurer eigenen Waffen oder mit Gildenwaffen geschossen habt.
Ab 2025 wird die Datensammelwut dann verbindlich.
Aufatmen können dann alle, bei denen die 10 Jahre nach dem ersten Bedürfnisantrag vergangen sind. Dann genügt der Nachweis über die aktive Mitgliedschaft in der Gilde.

Jens B.