Waffenrechtlich verbotene Gegenstände

Zur Allgemeinbildung sollte die Kenntnis darüber gehören, welche Gegenstände man in Deutschland nicht besitzen oder führen darf. Vereinfachend betrachten wir hier, was ab einem Lebensalter von 18 Jahren aktuell nicht legal ist. Als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist die Zuverlässigkeit schon wegen einer wiederholten Ordnungswidrigkeit gegen das Waffengesetz gefährdet.

Verboten ist der Besitz von:
Fallmesser, Butterflymesser. Springmesser mit Klingenlänge über 8,5 cm oder beidseitigem Schliff, oder seitlich öffnend, oder mit durchgehender Klinge. 
Stahlruten, Totschläger (z.B. ehem. teleskopierbare Schlagstöcke der VP oder MfS in der DDR), Schlagringe, Wurfsterne. Hieb -oder Stoßwaffen die einen anderen Gegenstand vortäuschen (z.B. Regenschirme, welche als Schlagwerkzeug beworben werden; in Spazierstöcken verborgene Degen oder Hirschfänger), NunChaku, auch als Softausführung, Präzisionsschleudern. Selbstredend sind auch Schusswaffen, welche einen anderen Gegenstand vortäuschen verboten, z.B. Schießkugelschreiber oder zusammenklappbare Pistolen in Form eines Smartphones.
Faustmesser außer für Berechtigte (z.B. zur Berufsausübung oder Jagd).
Schalldämpfer für Feuerwaffen; Zielscheinwerfer, Nacht -und Laserzielgeräte mit Montageeinrichtung außer für Jäger.
Bestimmte Munition, z.B. mit Leuchtspur -oder Stahlkern, Kampfmittel der Weltkriege.

Seltene Ausnahmen hiervon sind mit einem BKA Feststellungsbescheid möglich.

Generell verboten ist außerdem das Führen von:
Feststehenden Messern mit Klingenklänge über 12 cm, Einhandmesser, Springmesser, Faustmesser außer (im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient)
Auch das Führen von erlaubnisfreien Luftdruckwaffen ist verboten.

Die Regeln für Waffenverbot-Zonen und Verkehrsmittel sowie auf Demonstrationen oder Volksfesten gelten gesondert.

Diese Aufzählung soll nur zur Übersicht dienen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Jens B.

Schießsportleiter – Lehrgang

Während die Schützenschaft unserer Gilde dem sommerlichen Königsfrühstück fröhnte, kühle Getränke und leckeres Essen genossen, mußten diese beiden Burschen ( links und rechts ) die Schulbank drücken.
Nein ausgefressen hatten sie wohl nichts, aber Schießsportleiter wollten sie werden.

Die Tätigkeit als Schießsportleiter umfasst die Sicherung der organisatorischen Abläufe des Schießsportbetriebes auf Vereinsebene. Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung.

Ausbildung: 3 Tage, Ehrenamt

( links Peter, rechts Jochen )

Die Königin lud zum Königsfrühstück

Sportlich hat sie regiert unsere Königin Kerstin ( Dienstname „M“ ).
Und zum Dank lud sie heute ihre „Untertanen“ zum sommerlichen Königsfrühstück ins noch kühle Klubhaus. Speis und Trank, bei Met und Cola light, so läßt sich die Hitze aushalten.

Ja so läuft das……wie lecker !!!! Dank von allen !!!!!

Die alte und vielleicht neue Königin….

Bildunterschrift überflüssig. Dialoge zwischen allen Generationen, links Max mit viel Hunger. Rechts viel Erfahrung. Ärzte, Ingenieure, Polizisten, alle auf einem Bild…
Der Mercedes Kerl und der A340 Captain müssen zur Schulung…..aber wir wären lieber mit Euch allen essen und feiern gekommen.

Tolles Team, Danke




Das Westernfest 2025

Statt auf staubigen Pferden ( ohne Namen ) durch die Brandenburger Steppe zu reiten, mit finsteren Mienen und hinterlistigen Visagen, bei Gluthitze und ohne Wasser, kamen sie mit bester Laune in ihren PKWs durch den strömenden Regen.
Glück gehabt. 🤠

Aber wer von den Siedlern glaubte es geht hier nur um Bohnen, Speck und Bison, der mußte sich zunächst einmal den Anforderungen des aufgebauten Parkour stellen und zeigen, was „sie“ oder „er“ drauf hat. Erst die Arbeit dann das Saloon Vergnügen !!
Ob Beil, Messer, Pfeil und Bogen oder Donnerbüchse, Wettkampf bleibt Wettkampf.

Ich kriege Euch !! 🤠🤠

Die Sieger !

Der gemütliche und kulinarische Teil, wie immer super vorbereitet, mit Line Dance Gruppe und super Buffet in der Ravensburger Wagenburg.

Danke an das Organisationsteam um Uwe – toll gemacht ! 🤠🤠🤠

Aufbewahrungskontrolle von Waffen und Munition

Aus aktuellem Anlass möchte ich über die rechtliche Situation bei einer Kontrolle in eurer Wohnung durch die Mitarbeiter der Behörde informieren.
Im Land Berlin sind in den vergangenen Jahren in der Regel keine Aufbewahrungskontrollen durchgeführt worden, was dem Personalmangel bei der Polizei zugeschrieben worden ist.
Nun scheint unter der amtierenden Landesregierung eine andere Priorisierung zu herrschen und Sportschützen berichten über kürzlich erfolgte Kontrollen.

Rechtsgrundlage ist §36 Absatz 3 WaffG.            
Kontrollen in der Wohnung können vorher angekündigt werden, sind aber auch unangemeldet zulässig.
Es ist gesetzlich definiert, wem ihr Zugang zu euren Waffen und Munition gewähren müsst.
Wenn also euch unbekannte Beamte vorgeben eine Kontrolle durchführen zu wollen, fragt nach dem Paragraphen der Rechtsgrundlage im Waffengesetz und schreibt euch die Namen von den Dienstausweisen ab und vergewissert euch im Zweifelsfall telefonisch bei der veranlassenden Dienststelle, ob die Kontrolle autorisiert ist, bevor ihr die Beamten hereinbittet.
Es gab schon Versuche von Unbefugten, welche versuchten, sich mit gefälschten Ausweisen Zugang zu privaten Waffen zu verschaffen.

Gegenstand der Kontrolle sind die Räume, in welchen sich Waffen- und Munitionsschränke befinden, für den Rest der Wohnung müsst ihr keinen Zutritt gewähren. Weitere im Haushalt lebende Personen haben ebenfalls ein zu respektierendes Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, welches nur für die Zeit der Kontrolle eingeschränkt werden darf.

Was darf kontrolliert werden?
Der Verschlusszustand der Waffen- und Munitionsschränke, Sicherheitsnorm des Waffenschranks, Ladezustand der Waffen, ob die zulässige Anzahl der Waffen für die entsprechende Sicherheitsnorm des Waffenschranks eingehalten wird, ob für die gelagerte Munition eine EWB vorliegt, WBK oder z.B. Leihschein für die gelagerten Waffen sowie die Frage nach der Aufbewahrung der Schlüssel für Waffen- und Munitionsschränke.

Falls die Beamten einen Abgleich der Waffennummern mit den entsprechenden WBK`s vornehmen wollen, so ist das nicht von § 36 Absatz 3 WaffG gedeckt. 
Wenn die Waffenbehörde Grund zur Annahme hätte, dass ihre Daten fehlerhaft sind, muss sie euch gem. § 39 WaffG (Prüfung des Waffenbestandes) vorladen, um die entsprechenden Waffen in der Behörde zur Kontrolle vorzuzeigen.

Was könnt ihr ablehnen?
Eine Aufbewahrungskontrolle ist keine Durchsuchung! Kontrolliert werden soll nur, was in Zusammenhang mit einer EWB steht. Sind private Dinge, Wertsachen, Geld im Waffenschrank, geht das die Beamten nichts an. Auch die Menge der Munition ist nicht zu überprüfen.
Wo ihr eure WBK aufbewahrt, müsst ihr nicht verraten. Falls ein Beamter aus privatem Interesse an Einzelheiten eurer Waffen interessiert ist, so ist das eben privat. Das Abschlagen einer Waffe durch einen Beamten verbietet sich aus Sicherheitsgründen von selbst und steht auch im Widerspruch zu dienstlichen Grundsätzen im Umgang mit Waffen.

Bedenkt die ungünstige Konstellation, da die Polizei in unserem Bundesland die Kontrolle im Auftrag der Waffenbehörde vornimmt, selbst aber den Auftrag zur Strafverfolgung hat.
Bei einem sogenannten Zufallsfund, also einer festgestellten Ordnungswidrigkeit oder Straftat, in eurer Wohnung, welche nicht im Zusammenhang mit dem eigentlichen Zweck der Kontrolle steht, habt ihr rechtliche Konsequenzen zu befürchten. Bei einer Kontrolle durch Mitarbeiter der Waffenbehörde selbst, wäre dies hingegen nicht zu erwarten.

Nach Beendigung der Kontrolle habt ihr das Recht, vor Ort eine Bescheinigung über die Art der Kontrolle, das festgestellte Ergebnis und die Namen der kontrollierenden Beamten zu erhalten.

Kennt ihr eure Rechte, könnt ihr bei einer Kontrolle gelassener bleiben und braucht keine negativen Überraschungen zu befürchten.

Jens B.

Frühjahrsturnier Bogen

Am 04.05.25 fand das Früjahrsturnier der Bogengruppe beim Bogenbiwak in Groß Wasserburg statt. Bei besten Bogenwetter ging es zu acht auf den Parcours. Mit viel Spaß und gut gestellten Zielen verging die Zeit wie im Flug. Alle kamen gut gelaunt zum Bogen Biwak zurück. Mit einer Runde Bockwurst und Getränken saß man noch zusammen und zeitgleich wurden die Wertungskarten ausgewertet. Die Damenwertung ging an Christina. Ihre Punkte hätte bei den Herren für den 3. Platz gereicht. Tolle Leistung. Die Herrenrunde machte es spannend. Auf Platz 3 schoss sich Uwe. Florian und Christian kämpften bei den Zielen um wertvolle Punkte. Mit 12 Punkten mehr konnte sich Christian auf P1 vor Florian P2 platzieren. Mit der Siegerehrung ging die Veranstaltung zu Ende. Allen hatte es Spaß gemacht und man freut sich schon auf das nächste Turnier der „Raven Bow Hunter“

von Christian

Arbeit erledigt, Sommer kann kommen

Manchmal ist ein Zaun etwas schlechtes, mal was gutes und mal einfach Vorschrift. Nach unserem Arbeitseinsatz sind wir jedenfalls fit für den Sommer. Beste Laune bei gutem Wetter ist eben für jeden aktiven Arbeiter ein guter Lohn….zuzüglich Thüringer Bratwurst versteht sich. Unter dem neuen Vorstand läuft es genauso gut wie beim letzten Team und genau das ist immer das Ziel beim Besatzungswechsel.
Bravo und danke an alle Fleißigen !!!