Keine Entwarnung bei Verschärfung der Überprüfung waffenrechtlicher Zuverlässigkeit

Keine Entwarnung bei Verschärfung der Überprüfung waffenrechtlicher Zuverlässigkeit

Am 21. Mai 2021 schreibt der DSB über die Empfehlung des Bundesrates:“Eine „Verschlimmbesserung“ ist die Forderung, dass zukünftig der Sachbearbeiter der Waffenbehörde den Antragsteller einer Waffenerlaubnis ohne Grund auffordern kann, vorstellig zu werden, um diesen in wenigen Minuten psychologisch begutachten und einschätzen zu können. Der Druck auf den Sachbearbeiter, der diese fachliche Kompetenz gar nicht haben kann, steigt immens, das subjektive Empfinden entscheidet über Ablehnung oder Zustimmung. Besonders kritisch in den Bundesratsempfehlungen ist die Empfehlung, dass die Eignung durch den Antragsteller bei Erstantragstellung und bei jeder Verlängerung durch ein amtsärztliches, ärztliches oder fach-psychologisches Zeugnis auf Kosten der betroffenen Person zu belegen ist, wodurch es zu einer zusätzlichen, nicht tragbaren finanziellen und administrativen Mehrbelastung für Sportschützinnen und Sportschützen kommen würde.Eine positive Änderung in den Bundesratsempfehlungen fällt auf: Zu den in den früheren Entwürfen neu eingeführten „Mitteilungspflichten anderer Behörden“ (§ 6b) haben sich die Ausschüsse des Bundesrats der DSB-Argumentation angeschlossen, indem sie schreiben „Die vorgesehenen Änderungen sind jedoch nicht sachgerecht, sondern unpraktikabel, unverhältnismäßig und stigmatisierend.“… Weiterhin empfiehlt der Bundesrat, Formulierungen im WaffG zu ändern. Am brisantesten ist dabei der Ersatz der Formulierung von: dass „Tatsachen die Annahme rechtfertigen,“ durch: dass „tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen,“ in Bezug auf eine unterstellte rechtsradikale Gesinnung. Demnach sollen künftig keine Fakten für eine rechtsradikale Betätigung mehr erforderlich sein, es genügt die bloße Unterstellung des Verfassungsschutzes.

wie immer ohne Gewähr

( von Jens )

Sachkunde Lehrgang

Werte Schützenfreunde,
der KSB Teltow-Fläming/Potsdam-Stadt e.V. führt einen Sachkundelehrgang durch.

11. – 13. Juni 2021
Schützenhaus der Schützengilde Luckenwalde von 1425 e.V. Potsdamer Straße 2A
14943 Luckenwalde

Hier ist die Einladung :

BMI Referentenentwurf beabsichtigt Ausweitung der Regelüberprüfung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses

Am 22.03.2021 informierte das Bundesinnenministerium die Verbände der Waffenbesitzer, Büchsenmacher und Waffenhändler über einen Referentenentwurf und gab den Betreffenden die Möglichkeit, zum Inhalt Stellung zu nehmen. Konkret wird beabsichtigt, bei Begründung eines Bedürfnisses sowie alle 3 Jahre die Regelüberprüfung verpflichtend um eine Akten-Bestandsauskunft vom Bundespolizeipräsidium, dem Zollkriminalamt und dem Gesundheitsamt zu ergänzen.Weiterhin sollen Auskünfte von allen örtlichen Polizeidienststellen eingeholt werden, an deren Orten ein Waffenbesitzer in den vergangenen 5 Jahren gemeldet war. Sämtliche Verbände kritisierten den völlig überraschenden Vorstoß des BMI, so kurz nach dem Inkrafttreten der 3. Änderung des WaffG., weitere Verschärfungen zu beabsichtigen.Noch am 4.März dementierte das BMI bei einem Sicherheitsgespräch mit den Schießsportverbänden die Absicht, innerhalb der Legislativperiode, Anpassungen am Gesetz vornehmen zu wollen.Das BMI nannte als Anlass für den Referentenentwurf das Attentat eines psychisch kranken Sportschützen in Hanau. Vom BMI wurde der Referentenentwurf als alternativlos bezeichnet. Das soll Kritik daran abperlen lassen, wie Wasser von einer Teflonschicht.Die Verbände übten einstimmig substanziell begründete Kritik an der Vorgehensweise des BMI und lehnten die geplanten Änderungen als unbegründet und unverhältnismässig ab, nannten sogar Alternativlösungen.Die geplanten „Verbesserungen waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ würden zu weiteren Überlastungen der betroffenen Behörden führen. Die Gesundheitsämter sind bekanntlich wegen der Corona Pandemie schon längere Zeit völlig überlastet.Schon die Umsetzung der 3. Änderung des WaffG. führte zu zahlreichen Klagen wegen Untätigkeit gegen Waffenbehörden, da es oft nicht gelang, die Regelüberprüfung innerhalb des zumutbaren Zeitraumes von einem Monat abzuschließen.Für die Beantragung eines Befürfnisses bedeutet dies erheblich längere Bearbeitungszeiten. Das Attentat von Hanau ist wegen massivem Behördenversagen nicht verhindert worden. Die Behörden hatten ausreichend Befugnisse, um Auskünfte über den Täter einzuholen, nutzten diese jedoch nicht.Schlimmer noch: Der Mann reichte eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt ein, welche Zweifel an seinem Geisteszustand nährte.Trotz zahlreicher Eintragungen in polizeilichen und staatsanwaltlichen Akten, sowie einer zwangsweiser Einweisung des späteren Täters in eine psychiatrische Klinik, wegen einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis in Verbindung mit Paranoia, wurden ihm zwei WBK und ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt. Der DSB argumentierte: „Wir haben kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit!“ Die Einbindung der Gesundheitsämter in die Bedürfniserteilung, könnte im Kontext der sich weiter fortsetzenden Coronapolitik, ein ungutes Gefühl bei manchen Impfkritikern erzeugen.  Es bleibt für uns Sportschützen zu hoffen, dass der Referentenentwurf nicht wie geplant umgesetzt wird.Schon jetzt ist es wegen Coronabedingter Einschränkungen des Trainings, zu erheblichen Zeitverzögerungen bei der Begründung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gekommen. Die noch umfangreichere Überprüfung der Zuverlässigkeit würde den Bearbeitungszeitraum mit hoher Wahrscheinlichkeit zusätzlich verlängern.

Zusammengefassung : Jens