3. Vereinsmeisterschaftswettkampf

50m Bahn

Gerade mal 2 Wochen ist das Havelschützentreffen her und schon stand mit dem dritten Vereinsmeisterschaftswettkampf in diesem Jahr, das nächste Ereignis auf dem Programm. Angenehme Temperaturen brachten den Schützinnen und Schützen einen kühlen Kopf und viele geschossene Ringe.
Sehr gut.

Das beste Ergebnis erreichte Tino mit 114 Ringen, gefolgt von Thomas mit 103 Ringen und der dritte Platz mit 102 Ringen ging an Henrico.

Das Havelschützentreffen 2025 bei uns

Heute am 2. August hatte unsere Gilde turnusmäßig zum traditionellen Havelschützentreffen geladen; und es sollte voll werden. Begrüßung und Eröffnungsrede von unserem Vorsitzenden kurz nach 11:00 Uhr und schon waren die Spiele eröffnet. Und auch das Wetter spielte schließlich mit und sorgte für beste Stimmung bis in den späten Nachmittag. Der Parkour, der absolviert werden sollte bevor …..ja bevor die Grillmeister Kerstin und Thomas zu Tisch bitten würden, umfasste 4 Stationen: KK Büche und Revolver, Bogenschießen und am schwierigsten das Werfen von Bällen durch Öffnungen in einer Zielscheibe.

Nach einer genauen Auswertung der Ergebnisse, natürlich proportional zur Stärke der Mannschaften der einzelnen Vereine, stand das Ergebnis in der Gesamtwertung und Einzelwertung fest.
Der „Wander“- Pokal ging wieder an unsere Nachbargilde.
Die Einzel gingen an Uwe Zander erster Platz, Uwe Hülsewig zweiter Platz und Dritter wurde Christian Singer-Engel.

Glückwünsche.

Besonderer Dank gilt dem Aufbau-Organisations-und- Kochteam, unserem Vorsitzenden und dem Oberwaffenmeister. Das war wiedermal Klasse !!!
Und natürlich allen Teilnehmern.

Waffenrechtlich verbotene Gegenstände

Zur Allgemeinbildung sollte die Kenntnis darüber gehören, welche Gegenstände man in Deutschland nicht besitzen oder führen darf. Vereinfachend betrachten wir hier, was ab einem Lebensalter von 18 Jahren aktuell nicht legal ist. Als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist die Zuverlässigkeit schon wegen einer wiederholten Ordnungswidrigkeit gegen das Waffengesetz gefährdet.

Verboten ist der Besitz von:
Fallmesser, Butterflymesser. Springmesser mit Klingenlänge über 8,5 cm oder beidseitigem Schliff, oder seitlich öffnend, oder mit durchgehender Klinge. 
Stahlruten, Totschläger (z.B. ehem. teleskopierbare Schlagstöcke der VP oder MfS in der DDR), Schlagringe, Wurfsterne. Hieb -oder Stoßwaffen die einen anderen Gegenstand vortäuschen (z.B. Regenschirme, welche als Schlagwerkzeug beworben werden; in Spazierstöcken verborgene Degen oder Hirschfänger), NunChaku, auch als Softausführung, Präzisionsschleudern. Selbstredend sind auch Schusswaffen, welche einen anderen Gegenstand vortäuschen verboten, z.B. Schießkugelschreiber oder zusammenklappbare Pistolen in Form eines Smartphones.
Faustmesser außer für Berechtigte (z.B. zur Berufsausübung oder Jagd).
Schalldämpfer für Feuerwaffen; Zielscheinwerfer, Nacht -und Laserzielgeräte mit Montageeinrichtung außer für Jäger.
Bestimmte Munition, z.B. mit Leuchtspur -oder Stahlkern, Kampfmittel der Weltkriege.

Seltene Ausnahmen hiervon sind mit einem BKA Feststellungsbescheid möglich.

Generell verboten ist außerdem das Führen von:
Feststehenden Messern mit Klingenklänge über 12 cm, Einhandmesser, Springmesser, Faustmesser außer (im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient)
Auch das Führen von erlaubnisfreien Luftdruckwaffen ist verboten.

Die Regeln für Waffenverbot-Zonen und Verkehrsmittel sowie auf Demonstrationen oder Volksfesten gelten gesondert.

Diese Aufzählung soll nur zur Übersicht dienen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Jens B.