Zielen leicht gemacht, Kimme und Korn.

CC BY-SA 3.0 © Fuzzy_sight

Auch wenn es banal kling, aber kaum eine Waffe schießt auf 25m Entfernung total daneben, es sei denn sie ist vollkommen falsch eingestellt oder beschädigt.
Daher liegt die Abweichung eines Treffers auf der Zielscheibe meist am Schützen selbst.
Das endet zum Teil in einem Wand oder Blendenschuss. Teuer und unnötig!
Zur kleinen Auffrischung:
Mit der Schusshand die Waffe so hoch wie möglich greifen !
Kimme und Korn müssen in einer Linie abschließen und das Ziel in der Mitte schneiden, oder das Ziel muss aufsitzen, je nach Einstellung der offenen Visierung.
Kimme sowie Ziel sollen unscharf sein, das Auge fokussiert das Korn.

Aus gegebenem Anlass folgen wir dem Beispiel anderer Schützenvereine. Jeder Schütze der in die Blende oder Wand schießt muß sich in Zukunft an den Kosten der Reparatur in Höhe von 10,- beteiligen.

Tradition Neujahrsschießen 2020

Eine „krachende“ Tradition ist das Neujahrsschießen unserer Gilde und gehört bereits seit vielen Jahren zu unseren Veranstaltungen. Immer am ersten Samstag des neuen Jahres geht es um den besten Schuss.
18 Mann, 18 Schuss. Bester wurde Per, dicht gefolgt von Thomas und Jürgen. Glückwunsch und weiter ein gutes Auge für 2020 an Euch und an alle Mitglieder.
Danke an Gerhardt für die originelle Scheibe in diesem Jahr !

Die Sieger: Per, Thomas, Jürgen

Die Geschichte des ersten Schießens im neuen Jahr lässt sich bis in das 14./15. Jahrhundert zurückverfolgen. So läutet das Böllern oder Neujahrsschießen das neue Jahr ein und läßt das neue Jahr mit guten Vorzeichen  beginnen.

Letzte Vorstandssitzung 2019 mit Ehrenrat

Bogeschschießen lernen Potsdam
Die Helden bei der Arbeit

Heute war die letzte Vorstandssitzung im beisein des Ehrenrats in unserem Clubhaus.
Das Jahr 2019 konnte insgesamt recht erfolgreich abgeschlossen werde, Aufgaben konnten erledigt und sportliche Ziele erreicht werden.
Die Gilde steht finanziell gut da und die Umbaumaßnahmen liegen im Plan.
 Vorausblickend sprachen wir über das 30. Wiedergründungsjahr 2020, was sich in unserem neuen Veranstaltungsplan 2020 ( Downloads) niederschlagen wird und besonderer Traditionspflege bedarf.
Unsere Internetseite ist mittlerweile ein derartiger Interessentenmagnet, dass eine besondere Diskussion heute der jetzigen und zukünftigen Mitglieder-Situation galt.
Ein zwischenzeitlich erwogenes Konzept für eine „Laufender Keiler“ Anlage, die auf der letzten Mitgliederversammlung für fruchtbare Diskussionen sorgte, wurde heute zu den Akten gelegt. Peter hatte hierzu fast 1 Jahr lang viel Recherche geleistet und eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet. Wir haben uns nun gegen die Anlage entschieden, da das Trainingsinteresse der Mitglieder vor Interessen von Fremdkunden stehen soll.

Stattdessen planen wir eine Erweiterung des dynamischen, schiesssportlichen Angebotes für unsere Mitglieder. Hierzu könnte u.a. die Nutzung der Mehrdistanzschiessmoeglichkeit der 25 m Bahn gehören. Weiter steht eine Machbarkeitprüfung für eine Klappscheibenanlage und/oder IPSC Parcours auf dem Programm für 2020.

Auch wurde heute eine Deckelung der Mitgliedszahl angeregt und beschlossen. Ab sofort führt Jochen eine Warteliste für Interessenten.

Nach der Sitzung wartete eine Supergans auf uns, geschossen  im Wettkampf :
„Truthahn Schießen auf Truthahn Silhouette 25m Kurzwaffe“ 
in Wannsee von Tino und Jürgen. Danke an die beiden. Da ist es auch klar, dass Tino am meisten essen durfte. ??? ( Foto )

Danke an alle für die geleistete Arbeit, die Schießleistung und besonders an Bernd für den Küchendienst!

Allen Schützen eine schöne und gesegnete Weihnachtszeit. Trotz neuem Waffengesetz und politischen Unverständlichkeiten werden wir unser Jubiläumsjahr 2020 mit Bravur meistern.

Euer Vorstand

3. Änderung zum Waffengesetz

Beschluß des Bundestages über die 3. Änderung zum Waffengesetz vom 13.12.2019

„Insgesamt können wir zufrieden sein, auch wenn es einige Verschärfungen und Restriktionen gibt, die zulasten unserer Mitglieder gehen. 
Vor allem mit der Entscheidung zum Bedürfnis und zu den Schießstandsachverständigen sind wir jedoch zufrieden“, urteilte DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels.
Das sehen allerdings nicht alle Verbände so. Erst am Dienstag, dem 10.12.19 hat die Koalition ihren Änderungsantrag 19/15875 dem Bundestag, also der Opposition, mitgeteilt, jedoch nicht veröffentlicht. Den Verbänden blieb keine Möglichkeit mehr darauf zu reagieren, sie waren – gelinde gesagt schockiert, bis auf den DSB und BSSB.

Nun zu den Einzelheiten:

Das Fortbestehen des Bedürfnisses muss künftig nach 5 Jahren und nach 10 Jahren von den Behörden überprüft werden.
Für das 4. und 5. sowie für das 9. und 10. Jahr muss eine Bescheinigung des Vereins vorgelegt werden, welche schießsportliche Aktivitäten 1 x je Quartal oder alternativ
6 x pro Jahr bestätigt, für Kurzwaffe als auch für Langwaffe. 
Bis Ende 2025 sollen an Stelle der Vereine, die Verbände in die Lage versetzt sein, den Nachweis zu bescheinigen.
Nach den 10 Jahren genügt die Vereinsmitgliedschaft als Nachweis.

Auf der gelben WBK werden künftig generell nur 10 Waffen genehmigt, weitere Eintragungen auf grüner WBK gegen Bedürfnisnachweis.

In begründeten Einzelfällen können die Waffenbehörden das persönliche Erscheinen des Antragstellers, wegen der Eintragung einer Waffe verlangen.

Die Regelabfrage beim Verfassungsschutz wird vor der Erteilung einer waffenrechtlichen bzw. sprengstoffrechtlichen Erlaubnis, sowie alle 3 Jahre danach, für die Waffenbehörden verpflichtend.

Künftig muss die Überprüfung der Schießstätten nicht mehr zwingend durch amtlich vereidigte Sachverständige oder Prüfer erfolgen.
Die Bundesländer können eigene Regelungen treffen und somit einfacher Sachverständige finden, welche sich mit den speziellen Erfordernissen der verschiedenen Arten an vorhandenen Schießstätten besser auskennen.

Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität über 10 Patronen bleiben künftig IPSC Schützen vorbehalten, welche nachweislich an internationalen Wettkämpfen teilnehmen. Entsprechende Magazine werden für alle anderen zu verbotenen Gegenständen.
Vor dem 13.06.2017 erworbene Magazine sollten mit Kaufbeleg als Altbestand erlaubt sein. 
Ob dieses Rückwirkungsverbot gilt, bleibt abzuwarten.

Die Überraschung ist die künftige Befugnis für die Bundesländer, willkürlich Waffenverbotszonen an öffentlichen Orten und Bildungseinrichtungen einzurichten. Das bedeutet an diesen Orten ein Verbot, Messer mit feststehenden Klingen sowie einer Klingenlänge über 4 cm zu führen. Der Transport soll erlaubt bleiben. 
Personen mit berechtigtem Interesse, wie z.B. Handwerker und Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind ausgenommen.

Den Beschluss dieser Gesetzesänderung haben Union und SPD allein zu verantworten. Grüne und Linke haben sich der Stimmabgabe enthalten, AFD und FDP haben dagegen gestimmt.
Das Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist im kommenden Frühjahr zu erwarten.

Text : Jens

16. Potsdamer Gänseschießen

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1. Mike, 2. Per, 3. Hilger

14:00. In Potsdam ist es regnerisch bei Temperaturen um 2°C. Was gibt es da besseres als ein ordentliches Gänseschießen. 16 Mann und eine Dame wetteifern um die „zielnahesten“ Einschüsse. 
Gleich beim ersten Schuss aus der Donnerbüchse steht der Sieger praktisch fest. Mike trifft ins Schwarze.
Aber es bleibt natürlich spannend, denn Bernd, Hilger und Per liegen ebenfalls dicht.
Schließlich ist Per unser zweiter Sieger;
 … und nach einem dramatischen Stechen belegt Hilger den dritten Platz.
Vierter:  Bernd. 

Allen Siegern eine herzliche Gratulation, allen Schützen einen schönen 3 Advent.

Internes Vereinsturnier Bogen

Bogen Vereinsturnier 2019

Am 08.12.2019 fand unser vorweihnachtliches Bogenturnier auf dem Vereinsgelände unserer Gilde statt. Geplant als größeres Weihnachtsturnier mit über 50 Schützen mussten wir aufgrund der Genehmigungsversagung durch die Forst das Event personell wie räumlich auf max. 20 Schützen begrenzen.
Geschossen wurde daher auf 12 Ziele im engen Schützenkreis.
Die Bedingungen wie Wetter waren für den Monat Dezember sehr gut. Und gute Stimmung gab es bei allen. Insofern wurde es ein tolles Event.

Gewertet wurden die ersten drei Plätze bei Männern, Frauen und bei der Jugend.Folgende Plätze wurden vergeben:
Bei den Männern 1. Marco 2. Mike 3. Jürgen
Hier kam es zwischen Marco und Mike zum Stechen um den ersten Platz.
Bei den Frauen 1. Nadja 2. Lisa 3. Kerstin
Bei der Jugend 1. Florian 2. Anna  3. Leonhardt

Es war ein schöner Sonntag mit viel Spass und Lachen. Besonderen Dank gilt für
Matthias ( Organisation) sowie bei Uwe, Edith und Kerstin für die leckeren Speisen.

PS: ein großes Turnier ist trotzdem in Planung, wahrscheinlich dann als Frühlingsturnier.

Text: Mike

Parteien zum Waffengesetz 2020

Waffengesetzänderung 2020 2019

Änderung Waffengesetz 2020
Die von der EU beschlossene und von der Bundesregierung weiter ausgelegte Verschärfung des Waffengesetzes wirft seine Schatten voraus.
Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für ein „drittesWaffenrechtsänderungsgesetz“ am  17. Oktober 2019 im Bundestag beraten.

Dabei kristallisieren sich folgende ( in Auszügen ) Meinungen heraus.
In ihrem Positionspapier schwebt der CDU/CSU folgendes vor:
Das „die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zu einer „Regelunzuverlässigkeit“ führt.
Weiter soll die Regelüberprüfung von Waffenbesitzern durch den Verfassungsschutz ins Gesetz geschrieben werden. 

In seiner Bundestagsrede spricht Stephan Mayer (CDU ) von einer 1:1 Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie.  Allerdings geht der deutsche Gesetzentwurf weit darüber hinaus, ganz besonders in der Regelung zum Bedürfnis und der Magazingröße, die in der EU Richtlinie gar nicht so geregelt werden sollte.

Regierungspartner SPD plant ein fast totales Messerverbot und will halbautomatische Gewehre aus dem Verkehr ziehen. Das nationale Waffenregister soll ausgebaut werden.

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD begründet ihre Pläne als Konsequenz des Anschlags von Halle, bei dem illegale Waffen aus dem 3D Drucker zum Einsatz kamen, Paris und München, wo illegale Waffen benutzt wurden.

Bündnis90/ Die Grünen schließen sich dieser Meinung an und fordern weitergehend, dass u.a. Munition „jedenfalls für den sportlichen Bereich“  nur noch dort gelagert werden dürfe, wo Waffen zu Wettkampf- oder Übungszwecken abgefeuert würden“. 
(…sprich in den Vereinen )
Ihre Abgeordnete Dr. Irene Mihalic gibt zu bedenken, dass einige Reichsbürger WBKs hätten, sie im NSU Komplex aufgetreten sein. Sie warnt vor einer Verwässerung des jetzigen Entwurfs. Bereits 2017 waren die Grünen bei einer Verschärfung des Waffengesetzes gescheitert. Damals sagte die CDU/CSU aber auch noch :
„Legale Waffen gefährden nicht die Sicherheit“. ( ! )

Die Freien Demokraten gehen hier nicht mit:
„Wir haben als Freie Demokraten die Sorge, dass sehr viel Bürokratie auf die Betroffenen zukommt“. Und warnen: „jeden Sportschützen und jeden Jäger“ mit einem „Generalverdacht“ zu belegen sei falsch. Der Abgeordnete Kuhle sagt im Bundestag, dass das bestehende Waffenrecht ausgereicht hätte, damit der Attentäter von Halle nicht an legale Waffen kommen konnte


Die Alternative für Deutschland spricht sich eindeutig für das bestehende Waffengesetz aus:
„Legale, gesetzestreue Waffenbesitzer dürfen nicht für das Fehlverhalten von Kriminellen, Terroristen und Extremisten bestraft werden“.
„Eine anhaltlose Regelabfrage beim Verfassungsschutz, wenn jemand eine Waffenbesitzkarte beantragt, lehnen wir folglich ab.“
Sportschützen dürfen „nicht als Verfassungsfeind unter Generalverdacht gestellt werden“.
Der Abgeordnete Martin Hess bemängelt in seiner Bundestagsrede die enorme Bürokratie für legale Waffenbesitzer, ohne den illegalen Besitz von Waffen unterbinden zu können. Er weißt darauf hin, dass die Frage der Magazine in den anderen EU Ländern weniger restriktiv geregelt wird.

Die Abgeordnete Renner von der Partei Die Linke drückte sich bereits 2017 folgendermaßen aus :
“ Es sei kein Freiheitsrecht, am Schießstand mit der Pump-Gun zu ballern“, und forderte reale und nachweisliche Verbesserung der öffentlichen Sicherheit.
„Das Waffenrecht muss dringend verschärft und die rechtsextreme Szene, in all ihren Spektren, stärker kontrolliert werden.“

Diese Äußerungen stellen keinen Faktencheck dar, noch drücken sie eine politische Meinung aus.

Plenarprotokoll: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19118.pdf