Sachkunde: Ablauf der Prüfung

Flagge der Schützengilde Ravensburg 1465
Flagge der Schützengilde Ravensburg 1465

Waffensachkunde nach §7 WaffG 14.2. bis 16.2.2020 in den Räumlichkeiten der Schützengilde Luckenwalde

14.2.2020 18 – 20 Uhr

Begrüßung und Ablauferklärung durch den Lehrgangsleiter
Einführung in die Themen der Waffensachkunde

15.2.2020 9 – 18 Uhr

zu Beginn gemeinsames Frühstück, danach:

Vertiefung der Themen wie zum Beispiel:

– Beschussrecht
– Notstand, Notwehr, Nothilfe
– Munitionskunde
– Reichweite und Wirkungsweise, Gefahrenbereich – waffenrechtliche Begriffe
– Lagerung und Transport von Waffen
– Verhalten auf dem Schießstand
– verbotene Waffen
gemeinsames Mittagessen ca. 12.30 Uhr, danach: praktische Prüfung:

5 Schuss (von denen alle die Scheibe treffen müssen) wahlweise Kurz- oder Langwaffe im Kal. .22 lr/ lfb

zum Schluss des zweiten Lehrgangstages ​durchgehen aller Waffensachkundefragen 
(​ Lehrgangsleiter stellt diese den Lehrgangsteilnehmern )

16.2.2020 9 – 18 Uhr

gemeinsames Frühstück, danach:

Lehrgang Aufsicht beim Schützen und schriftliche Waffensachkundeprüfung Überreichen der Zeugnisse/ Teilnahmebescheinigungen und Verabschiedung

von Alex G.

Zielen leicht gemacht, Kimme und Korn.

CC BY-SA 3.0 © Fuzzy_sight

Auch wenn es banal kling, aber kaum eine Waffe schießt auf 25m Entfernung total daneben, es sei denn sie ist vollkommen falsch eingestellt oder beschädigt.
Daher liegt die Abweichung eines Treffers auf der Zielscheibe meist am Schützen selbst.
Das endet zum Teil in einem Wand oder Blendenschuss. Teuer und unnötig!
Zur kleinen Auffrischung:
Mit der Schusshand die Waffe so hoch wie möglich greifen !
Kimme und Korn müssen in einer Linie abschließen und das Ziel in der Mitte schneiden, oder das Ziel muss aufsitzen, je nach Einstellung der offenen Visierung.
Kimme sowie Ziel sollen unscharf sein, das Auge fokussiert das Korn.

Aus gegebenem Anlass folgen wir dem Beispiel anderer Schützenvereine. Jeder Schütze der in die Blende oder Wand schießt muß sich in Zukunft an den Kosten der Reparatur in Höhe von 10,- beteiligen.