Aktuelle Entwicklungen zum Entwurf zur 3. Änderung des Waffengesetzes
Bereits im Dezember 2018 plante die Regierung eine Änderung des Waffengesetzes in Deutschland, allerdings wurde der Entwurf aus Zeitgründen um 12 Monate „vertagt“.
Der Bundestag muss derzeit über den BMI Entwurf abstimmen. Deshalb kann es noch zu Änderungen kommen.
Die wichtigsten Eckpunkte für uns Sportschützen sind dabei, dass es keine Anmeldepflicht für Nachbauten historischer Waffen, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 konstruiert wurden, geben soll. Das wird z.B. unsere Vorderlader Schützen betreffen.
Leider wird die Regelung der Bedürfnisüberprüfung verändert, d.h. die Behörde muss nun zwingend in regelmäßigen Abständen die schießsportlichen Aktivitäten überprüfen, was z.B. durch Bescheinigung der Verbände nachgewiesen werden kann.
Nach dem zehnten Jahr nach Eintrag der ersten Waffe in die WBK soll dann der Nachweis der Mitgliedschaft im Verein ausreichen.
Thema Magazinverbote: Kleinkaliberwaffen und Repetierer mit fest eingebautem Magazin sollen nicht betroffen sein. Bei Zentralfeuerlangwaffen sind Magazine mit maximal 10, bei
Zentralfeuerkurzwaffen Magazine mit maximal 20 Patronen zulässig. Größere Magazine werden zu verbotenen Gegenständen, wenn man keine Ausnahmegenehmigung vorweisen kann.
Neuerungen Waffenrecht 2019
Im Oktober wurde der Entwurf des neuen Waffengesetzes vorgestellt. Eigentlich sollte es zum 1. Januar 2019 in Kraft treten, aber einige Neuerungen sind bislang noch nicht final beschlossen worden.
Im Großen und Ganzen wird es bürokratische Erleichterungen für die Feldjäger der Bundeswehr, für Justizwachebeamte und für Jäger geben, die jetzt auch in der Freizeit Waffen führen dürfen.
Für Asylwerber tritt ein absolutes Waffenverbot in Kraft.
Überlassungen von Waffen durch Händler oder Schützen werden erschwert .
Das Tragen von Kampfmessern steht unter Strafe.
( Bis zu einer Woche Haft.)
Aber auch Magazine mit hoher Schuss Kapazität werden verboten. Kurzwaffen dürfen höchstens noch 20 Schuss im Magazin haben, halbautomatische Langwaffen maximal 10 Schuss.
Waffenrechtliche Regelungen in Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland hatte schon immer ein sehr restriktives Waffenrecht. Durch europarechtliche Vorgaben ist es in den letzten 20 Jahren mehrfach geändert worden.
Mit dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) wurde das Waffengesetz grundlegend überarbeitet.
Die AKTUELLE FASSUNG DER GESETZESTEXTE ist hier nachzulesen.
Quelle: Bundeskriminalamt