Obwohl die Schweiz als EU-Nichtmitglied nicht mitentscheiden konnte, hat sie im Sinne seiner Schützen die Umsetzung der neuen EU Richtlinien bereits im Vorfeld beeinflussen und nach der Volksabstimmung am 19.5.2019 festlegen können.
Im Vergleich zum deutschen Recht ergeben sich erheblich Unterschiede:
- Sturmgewehre können nach dem Militärdienst weiterhin direkt vom Militär übernommen werden.
- Im Schweizerischen Schiesssport können weiterhin auch halbautomatische Waffen mit einem grossen Magazin verwendet werden.
- Es gibt weiterhin keine medizinische noch psychologische Tests .
- Ein zentrales Waffenregister wird es nicht geben.