Im Oktober wurde der Entwurf des neuen Waffengesetzes vorgestellt. Eigentlich sollte es zum 1. Januar 2019 in Kraft treten, aber einige Neuerungen sind bislang noch nicht final beschlossen worden.
Im Großen und Ganzen wird es bürokratische Erleichterungen für die Feldjäger der Bundeswehr, für Justizwachebeamte und für Jäger geben, die jetzt auch in der Freizeit Waffen führen dürfen.
Für Asylwerber tritt ein absolutes Waffenverbot in Kraft.
Überlassungen von Waffen durch Händler oder Schützen werden erschwert .
Das Tragen von Kampfmessern steht unter Strafe.
( Bis zu einer Woche Haft.)
Aber auch Magazine mit hoher Schuss Kapazität werden verboten. Kurzwaffen dürfen höchstens noch 20 Schuss im Magazin haben, halbautomatische Langwaffen maximal 10 Schuss.